
Sign up to save your podcasts
Or
Ergibt sich während einer Operation ein für den Arzt sofort erkennbarer neuer Befund, darf er in der Regel nicht ohne neue Aufklärung des Patienten weiter operieren. Er darf sich auch nicht darauf verlassen, dass durch die vorbehandelnden und überweisenden Ärzte umfassend aufgeklärt wurde.
Hat der Arzt vor der Operation Hinweise auf eine möglicherweise erforderlich werdende Operationserweiterung unterlassen und zeigt sich intraoperativ die Notwendigkeit einer Erweiterung, dann muss er, soweit dies möglich ist, die Operation beenden, den Patienten nach Abklingen der Narkoseeinwirkungen entsprechend aufklären und seine Einwilligung in den weitergehenden Eingriff einholen.
Das gilt erst recht, wenn die Patientin, wie im Fall von Isabella, nicht sediert oder narkotisiert ist, sondern bei vollem Bewusstsein.
Oftmals führt aber die sog. hypothetische Einwilligung dazu, dass der Arzt nicht haften muss. Was sich dahinter verbirgt und was Isabella passiert ist, erfahrt ihr in der Folge 53 von "Tatort Krankenhaus". Wie jede Episode - eine Woche vorab auf RTL+ und dies kostenfrei.
+++ Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++ Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html
Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
5
33 ratings
Ergibt sich während einer Operation ein für den Arzt sofort erkennbarer neuer Befund, darf er in der Regel nicht ohne neue Aufklärung des Patienten weiter operieren. Er darf sich auch nicht darauf verlassen, dass durch die vorbehandelnden und überweisenden Ärzte umfassend aufgeklärt wurde.
Hat der Arzt vor der Operation Hinweise auf eine möglicherweise erforderlich werdende Operationserweiterung unterlassen und zeigt sich intraoperativ die Notwendigkeit einer Erweiterung, dann muss er, soweit dies möglich ist, die Operation beenden, den Patienten nach Abklingen der Narkoseeinwirkungen entsprechend aufklären und seine Einwilligung in den weitergehenden Eingriff einholen.
Das gilt erst recht, wenn die Patientin, wie im Fall von Isabella, nicht sediert oder narkotisiert ist, sondern bei vollem Bewusstsein.
Oftmals führt aber die sog. hypothetische Einwilligung dazu, dass der Arzt nicht haften muss. Was sich dahinter verbirgt und was Isabella passiert ist, erfahrt ihr in der Folge 53 von "Tatort Krankenhaus". Wie jede Episode - eine Woche vorab auf RTL+ und dies kostenfrei.
+++ Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++ Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html
Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
203 Listeners
38 Listeners
166 Listeners
4 Listeners
47 Listeners
55 Listeners
31 Listeners
12 Listeners
44 Listeners
66 Listeners
38 Listeners
16 Listeners
11 Listeners
43 Listeners
23 Listeners