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Ergibt sich während einer Operation ein für den Arzt sofort erkennbarer neuer Befund, darf er in der Regel nicht ohne neue Aufklärung des Patienten weiter operieren. Er darf sich auch nicht darauf verlassen, dass durch die vorbehandelnden und überweisenden Ärzte umfassend aufgeklärt wurde.
Hat der Arzt vor der Operation Hinweise auf eine möglicherweise erforderlich werdende Operationserweiterung unterlassen und zeigt sich intraoperativ die Notwendigkeit einer Erweiterung, dann muss er, soweit dies möglich ist, die Operation beenden, den Patienten nach Abklingen der Narkoseeinwirkungen entsprechend aufklären und seine Einwilligung in den weitergehenden Eingriff einholen.
Das gilt erst recht, wenn die Patientin, wie im Fall von Isabella, nicht sediert oder narkotisiert ist, sondern bei vollem Bewusstsein.
Oftmals führt aber die sog. hypothetische Einwilligung dazu, dass der Arzt nicht haften muss. Was sich dahinter verbirgt und was Isabella passiert ist, erfahrt ihr in der Folge 53 von "Tatort Krankenhaus". Wie jede Episode - eine Woche vorab auf RTL+ und dies kostenfrei.
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Hat der Arzt vor der Operation Hinweise auf eine möglicherweise erforderlich werdende Operationserweiterung unterlassen und zeigt sich intraoperativ die Notwendigkeit einer Erweiterung, dann muss er, soweit dies möglich ist, die Operation beenden, den Patienten nach Abklingen der Narkoseeinwirkungen entsprechend aufklären und seine Einwilligung in den weitergehenden Eingriff einholen.
Das gilt erst recht, wenn die Patientin, wie im Fall von Isabella, nicht sediert oder narkotisiert ist, sondern bei vollem Bewusstsein.
Oftmals führt aber die sog. hypothetische Einwilligung dazu, dass der Arzt nicht haften muss. Was sich dahinter verbirgt und was Isabella passiert ist, erfahrt ihr in der Folge 53 von "Tatort Krankenhaus". Wie jede Episode - eine Woche vorab auf RTL+ und dies kostenfrei.
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