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In dieser Folge von sprechen wir mit Ulrike Hoffmann, Mitglied der Aufarbeitungskommission der UBSKM. Sie arbeitet in der didaktischen Vermittlung von Kinderschutz und forscht zu Schutzprozessen im medizinischen Bereich – zu diesem Thema hat sie im April 2025 habilitiert. Gemeinsam geht es um wirksame Strukturen im Gesundheitswesen und darum, was es braucht, damit Kinderschutz verlässlich gelingt.
Wir blicken auf ein Jahr voller Rückschritte und Heucheleien durch die Kirche zurück die. Im Bezug auf die Aufarbeitung der sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und auf eine Angemessene Entschädigung der Betroffenen war das Jahr ebenfalls eine schwere Enttäuschung. Wird 2026 besser?
Nicht in allen Kirchengemeinden steckt auch wirklich ein Schutzkonzept drin, wenn „Schutzkonzept“ draufsteht. In der Kirchengemeinde Altona-Ost in Hamburg hingegen hat man sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt. In dieser Episode sprechen wir mit Pastorin Vanessa von der Lieth und Diakonin Almut Kieffer, die maßgeblich für die Erstellung des Schutzkonzeptes verantwortlich waren.
Herrn Keymling hatten wir bereits vor der letzten Herbstsynode in Hannover in der Episode 22 zu Gast. Damals hatte er formuliert, dass er direkte Beiträge von Betroffenen vor der Synode befürwortet. Ein Jaht später, im Herbst 2025, reden wir mit Herrn Keymling über die erste Synode in Hannover, bei der Betroffene , die nicht vorher von der Kirche ausgewählt wurden, direkt sprechen konnten.
Hinweis: In der Episode geht es an einer Stelle darum, wie frei Synodale in ihrem Handeln sind und ob sie aufgrund ihres Handelns Konsequenzen befürchten müssen. Dies ist klar geregelt. Artikel 46 Abs. 3 der Kirchenverfassung der Landeskirche Hannovers vom 01.01.2020: Die Mitglieder der Landessynode sind allein dem Auftrag der Kirche verpflichtet und an Weisungen nicht gebunden. Sie dürfen wegen ihrer synodalen Tätigkeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Landeskirche Hannovers hat auf der Herbstsynode 2025 die Öffentlichkeit ausgeschlossen, als Betroffene von ihren Erfahrungen berichtet haben. In der Episode 57 haben wir ausführlich darüber berichte. In dieser Episode werden die Beiträge von fünf Betroffenen, die vor der Synode einen Beitrag eingebracht haben, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Bei der Herbstsynode der Landeskirche Hannovers sollten Betroffene sexualisierter Gewalt erstmals direkt vor der Synode sprechen können. Katharina und Jakob waren vor Ort, haben vor der Synode gesprochen. Es war außergewöhnlich.
Der erwähnte Beitrag von Sat. 1 kann hier (externer Link) abgerufen werden.
Der erwähnte Beitrag vom NDR mit dem Zitat von Ralf Meister kann hier (externer Link) abgerufen werden.
Im Frühjahr 2025 beschloss die Synode in Hannover, dass Betroffene sexualisierter Gewalt künftig direkt vor der Synode sprechen dürfen – ein wichtiger Fortschritt. Doch schon damals fragten wir uns, welche Wege die Kirche finden würde, um diesen Beschluss am Ende doch nicht vollständig umzusetzen. Und tatsächlich hat sie nun eine Einschränkung eingeführt: Betroffene dürfen nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Synode sprechen. Zudem dürfen sie sich gegenseitig nicht zuhören.
Begründet wird der Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem angeblichen Schutz der Betroffenen. In den Vorgesprächen mit der Kirche war dieses Vorgehen allerdings anders vereinbart worden.
In dieser Episode berichten insgesamt fünf Betroffene sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Landeskirche Hannovers, warum sie vor der Synode sprechen möchten – und wie sie es bewerten, dass ihnen dies nun ausschließlich hinter verschlossenen Türen gestattet wird.
Am 11.11.2025 hat sich die EKD-Synode mit dem Thema sexualisierter Gewalt befasst. Anders als im Jahr 2024 gab es für Betroffene keine Beteiligungsmöglichkeiten. Besonders viel Inhalt hatte der Bericht des Beteiligungsforum leider nicht.
In vielen Kirchengemeinden wurden Schutzkonzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erstellt. Laut EKD ein wichtiger Schritt um die Lehren aus der ForuM-Studie umzusetzen. In dieser Episode sprechen wir über Schutzkonzepte.
Die Kirch kann im Rahmen der Aufarbeitung tun und vor allen Dingen lassen was sie will. Denn nur sie selbst ist für die Aufarbeitung verantwortlich. Die Kirche hat in Deutschland traditionell viele Privilegien von denen ein deutscher Kegelverein oder eine Kirche im Ausland nur träumen kann. In dieser Episode gehen wir auf die Tradition der Kirchenprivilegien ein.
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