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Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
In dieser Folge sprechen Timo Kannegießer und Patrick Stümpfle über ein brandaktuelles Thema, das die SHK-Branche seit Jahren bewegt:
Das sogenannte „Heizungsgesetz“ soll in seiner bisherigen Form fallen – stattdessen kommt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Doch was ändert sich wirklich?
Und was bedeutet das konkret für Eigentümer, Mieter und das SHK-Handwerk?
Ursprung: Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2020
Novellierung 2023 → bekannt als „Heizungsgesetz“
Zentrale Punkte der Novelle:
65 %-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen
Vorgaben zu Technologiearten
30-Jahre-Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel
Mindestanforderungen & Nachweispflichten
Stark diskutierte Bürokratie
Geplant ist:
❌ Wegfall der 65 %-Regel
❌ Streichung einzelner Paragraphen (u. a. §71 & §72 GEG)
❌ Wegfall der 30-Jahre-Austauschpflicht
❌ Reduzierung von Nachweis- und Bürokratiepflichten
✅ Mehr Technologieoffenheit
✅ Mehr Eigenverantwortung für Eigentümer
✅ Förderungen sollen bis 2029 bestehen bleiben
Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen:
Gas- und Ölheizungen bleiben möglich
Ab 2029: schrittweise verpflichtender Anteil klimaneutraler Brennstoffe
10 % klimaneutraler Anteil
bis 2040/45 → 100 % klimaneutral geplant
CO₂-Bepreisung bleibt bestehen
Wichtig:
Nicht der Heizkessel wird „grün“, sondern der Energieträger, der hindurchfließt.
By nize2know SHK-WissenWas bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
In dieser Folge sprechen Timo Kannegießer und Patrick Stümpfle über ein brandaktuelles Thema, das die SHK-Branche seit Jahren bewegt:
Das sogenannte „Heizungsgesetz“ soll in seiner bisherigen Form fallen – stattdessen kommt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Doch was ändert sich wirklich?
Und was bedeutet das konkret für Eigentümer, Mieter und das SHK-Handwerk?
Ursprung: Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2020
Novellierung 2023 → bekannt als „Heizungsgesetz“
Zentrale Punkte der Novelle:
65 %-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen
Vorgaben zu Technologiearten
30-Jahre-Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel
Mindestanforderungen & Nachweispflichten
Stark diskutierte Bürokratie
Geplant ist:
❌ Wegfall der 65 %-Regel
❌ Streichung einzelner Paragraphen (u. a. §71 & §72 GEG)
❌ Wegfall der 30-Jahre-Austauschpflicht
❌ Reduzierung von Nachweis- und Bürokratiepflichten
✅ Mehr Technologieoffenheit
✅ Mehr Eigenverantwortung für Eigentümer
✅ Förderungen sollen bis 2029 bestehen bleiben
Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen:
Gas- und Ölheizungen bleiben möglich
Ab 2029: schrittweise verpflichtender Anteil klimaneutraler Brennstoffe
10 % klimaneutraler Anteil
bis 2040/45 → 100 % klimaneutral geplant
CO₂-Bepreisung bleibt bestehen
Wichtig:
Nicht der Heizkessel wird „grün“, sondern der Energieträger, der hindurchfließt.

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