Welche Kennzeichnungspflichten für Bilder, Videos, Audio und Texte jetzt auf Unternehmen zukommen
Die Ära der unregulierten KI-Nutzung neigt sich dem Ende zu: Ab dem 2. August treten mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) neue, verbindliche Transparenzpflichten in Kraft, die die Arbeitsweise von Marketing- und Kreativteams grundlegend verändern werden. In dieser Folge von webnetz Snacks beleuchtet Katharina, welche strengen Kennzeichnungspflichten für Bilder, Videos, Audio und Texte auf Unternehmen zukommen, welche Ausnahmen gelten und warum jetzt schnelles Handeln gefragt ist, um empfindliche Strafen zu vermeiden.
Jetzt reinhören und erfahren, welche Regeln ab 2. August für Unternehmen gelten!
Die Folge beantwortet diese fünf Fragen:
Welche konkreten Kennzeichnungspflichten bringt der EU AI Act ab dem 2. August für Unternehmen?In welchen Fällen bleibt die generative Bildbearbeitung oder Textoptimierung weiterhin kennzeichnungsfrei?Warum spielen die technischen Metadaten beim Export von KI-Bildern eine entscheidende Rolle?Welche drastischen finanziellen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die neuen Transparenzregeln?Wie können Agenturen und Marketingabteilungen ihre Workflows rechtzeitig anpassen und dokumentieren?„Der wilde Westen bei der KI-Nutzung ist vorbei. Bei Verstößen gegen den EU AI Act drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Wer fotorealistische KI-Inhalte veröffentlicht, muss das für User sofort sichtbar machen – und zwar nicht erst am Ende der Kette als Notlösung, sondern direkt im Workflow.“
Kostenloses webnetz Webinar zu diesem Thema am 27. Juli von 10 bis 11 Uhr: "EU AI Act Praxis-Check: KI-Inhalte richtig labeln" Unser Partner-Anwalt beantwortet alle Fragen und zeigt dir, worauf du achten musst. Du lernst ohne trockenes Juristendeutsch, wie du deine KI-Workflows rechtssicher gestaltest, ohne an Geschwindigkeit zu verlieren oder hohe Bußgelder zu zahlen.
Katharina Knolle, strategische Leitung Paid Media Marketing bei webnetz
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