Wild beim Wild

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Wild beim Wild episodes

  • Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Politik

    Der Kanton Zug ist bisher der einzige Kanton, der auf eine wissenschaftliche Studie zur Fuchsjagd konkret reagiert hat.

    Eine SWILD-Studie vom Mai 2026 belegt: Jahrzehntelange Abschüsse – im Schnitt 308 Tiere pro Jahr – hatten weder einen nachhaltigen Effekt auf die Populationsgrösse noch auf Wildkrankheiten. Die Jagdkommission zieht Konsequenzen: keine proaktive Förderung der Fuchsjagd mehr, konsequentere Trennung der Statistikkategorien und eine Informationskampagne zur Wildtierfütterung.

    Basel-Landschaft antwortete auf dieselbe Petition mit vier Seiten Verwaltungssprache, ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle. Glarus schweigt bisher. Ein Podium in Utzenstorf, das sich «Dialog» nannte, war mit vier Hobby-Jägern und einem jagenden Moderator besetzt. Schweizweit werden jährlich rund 19’000 Rotfüchse erschossen – ohne belegbare Wirkung auf Schäden oder Seuchen.

    Luchs und Wolf: Regulierung auf dünnem Eis

    Im Tessin wurden 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse vorbereitet – konkret durch zwei Informationsabende in Bellinzona. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass letaler Abschuss Rudelstrukturen destabilisieren und im Folgejahr mit mehr Rissen zusammenhängen kann. Im Wallis wurden trotz rund 1’300 ausgebildeten Hobby-Jägern nur neun Wölfe erlegt; die Leitwölfin riss danach erneut.

    Parallel plant der Kanton Wallis erstmals Luchsabschüsse, obwohl der Bestand seinen Vorfahren gegenüber 46 Prozent seiner genetischen Vielfalt verloren hat. Eine Studie der Universität Bern dokumentiert, dass der tiefe Bestand durch ein Netz von 17 Schlingenfallen menschengemacht ist. Dass nun derselbe Kanton diesen künstlich tief gehaltenen Bestand als Argument für Abschüsse nutzt, ist eine bemerkenswerte Logik. Pro Natura weist zudem darauf hin, dass der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis nicht der Beutegreifer, sondern die Hobby-Jagd selbst ist.

    Jagdprüfung als geschlossenes System

    Im Kanton St. Gallen haben 65 angehende Hobby-Jäger die Jagdprüfung bestanden – ausgebildet, geprüft und beaufsichtigt von Hobby-Jägern. Das Muster wiederholt sich in Solothurn, Zug, Luzern, Basel-Landschaft und Aargau. Als Gegenmodell gilt Genf: seit 1974 ohne Hobby-Jagd, mit zwölf staatlichen Berufsjägern, einer 99,5-Prozent-Soforttodrate und der höchsten Feldhasendichte der Schweiz.

    Wald kaufen als stiller Wildtierschutz

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in drei Urteilen festgehalten, dass Grundeigentümer, die die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, nicht zur Duldung gezwungen werden dürfen. Deutschland reagierte 2013, Italien 2026. Die Schweiz kennt das Recht – der politische Wille fehlt. Die IG Wild beim Wild stellt einen Mustertext für kantonale Vorstösse bereit.

    Zug prüft, Basel-Landschaft weicht aus, Glarus schweigt – und im Wallis plant man den Abschuss einer genetisch ausgezehrten Art. Der nächste Kanton, der auf Wissenschaft hört, wäre eine gute Geschichte.

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    8 min
  • Reh erstochen statt Wildhut gerufen: Fall Freiburg

    Ein verletztes Reh im Wald.

    Ein Messer. Und danach ein Gerichtstermin. Der Fall aus dem Kanton Freiburg, über den die Freiburger Nachrichten und RadioFr berichteten, wirkt auf den ersten Blick wie eine Einzelfrage: War das «Erlösen» in einer Notsituation gerechtfertigt oder nicht? Bei genauerem Hinsehen ist er ein Brennglas auf ein Grundproblem der Hobby-Jagd in der Schweiz: Wer entscheidet über Leben und Tod von Wildtieren und nach welchen Regeln?

    Der Fall in Kürze

    Laut RadioFr stand ein Hobby-Jäger aus dem Seebezirk vor Gericht, weil er ein verletztes Reh mit dem Messer erlegte, ohne zuerst die Wildhut oder die Polizei zu kontaktieren. Das Gericht hat dazu entschieden, nachdem die Behörden genau diese unterlassene Kontaktaufnahme zum Kernpunkt machten.

    Die Freiburger Nachrichten schildern denselben Ausgangspunkt: Spaziergang im Wald, verletztes Reh, der Mann «erlöste» das Tier, danach das juristische Nachspiel.

    Was die Behörden in Freiburg klar sagen

    Der Kanton Freiburg hält auf seiner offiziellen Informationsseite fest, was zu tun ist, wenn man ein totes oder verletztes Wildtier findet: nicht anfassen, keinen zusätzlichen Stress verursachen, unverzüglich den Wildhüter der Region oder die Polizei (117) verständigen.

    Genau an diesem Punkt kollidiert der Fall mit der Praxis vieler Hobby-Jäger: Statt die zuständige Stelle aufzubieten, wurde eigenmächtig geschossen.

    Warum das mehr ist als ein Fehler

    Jagdorganisationen und jagdliche Akteure betonen gern, dass Hobby-Jäger «Fachleute» seien. Wenn aber ein als Jagdexperte auftretender Mann vor Gericht landet, weil er ein verletztes Tier ohne Behördenkontakt tötet, stellt sich eine unbequeme Frage: Wie verlässlich sind Ausbildung, Aufsicht und Kultur innerhalb der Jagd, wenn selbst grundlegende Abläufe missachtet werden?

    Und es stellt sich eine zweite Frage: Warum wird die Deutungshoheit so oft sofort in Richtung «Gnadenschuss» verschoben? Der Begriff klingt nach Mitgefühl. Juristisch und tierschutzfachlich ist die Lage aber nicht einfach eine Gefühlsfrage, sondern eine Frage von Zuständigkeit, Kontrolle und korrektem Vorgehen.

    Was das Bundesrecht andeutet

    Im Bundesrecht zur Hobby-Jagd ist festgehalten, dass Wildhüterinnen und Wildhüter (und Jagdaufseher) verletzte oder kranke Tiere erlegen können, und dass Kantone Regeln für Jagdberechtigte vorsehen können. Das unterstreicht: Nicht «wer eine Waffe hat» entscheidet, sondern wer zuständig ist und nach Verfahren handelt.

    Tierschutzsicht: Hilfe beginnt mit Abstand und dem Telefon

    Auch aus Tierschutzperspektive ist der erste Schritt nicht Aktionismus, sondern Meldung und Absicherung. Der Staat Freiburg formuliert es deutlich: Abstand halten, Stress vermeiden, sofort zuständige Stellen aufbieten.

    Das ist auch ein Realitätscheck für die Jagd-PR: Wenn Jagd als «Bestandsmanagement» verkauft wird, dann muss sie sich erst recht an klare Abläufe, Dokumentation und Kontrolle halten. Sonst bleibt am Ende nur die Behauptung: «Ich habe es gut gemeint.»

    Was du tun solltest, wenn du ein verletztes Reh findest
    1. Distanz halten, Tier nicht bedrängen, nicht anfassen.
    2. Standort merken (Koordinaten, markante Punkte).
    3. Wildhut oder Polizei (117) anrufen und Situation schildern.
    4. Wenn das Tier flieht: Fluchtrichtung notieren, damit die Wildhut die Nachsuche gezielt starten kann.
    5. Einordnung: Worum es wirklich geht

      Der Freiburger Fall ist kein «Anti-Jäger-Bashing». Er ist ein Beispiel dafür, wie schnell sich im Schatten der Hobby-Jagd eine Haltung einschleicht: Selbstermächtigung statt Zuständigkeit. Wenn jedes Tierleid zur privaten Rechtfertigung für das Töten wird, dann ist das nicht «Hege», sondern ein Kontrollproblem.

      Und genau darum ist Öffentlichkeit wichtig. Nicht weil einzelne Menschen an den Pranger gehören, sondern weil Regeln nur dann wirken, wenn sie auch gegenüber Jagdakteuren konsequent gelten. Das Gericht hat den Hobby-Jäger freigesprochen, weil es eine Notsituation war und das Tier sonst geflüchtet wäre.

      https://wildbeimwild.com/wp-content/uploads/2025/12/Freiburger-Jaeger-vor-Gericht.mp3

      Dossier: Jagd und Tierschutz

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      2 min

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    Wild beim Wild – wo Jagd-PR auf Fakten trifft und meistens Federn lässt.