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Als erster ehemaliger Finanzminister muss Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis. Im Buwog-Verfahren hat der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch bestätigt, die Strafe aber auf vier Jahre Haft halbiert.
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Als erster ehemaliger Finanzminister muss Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis. Im Buwog-Verfahren hat der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch bestätigt, die Strafe aber auf vier Jahre Haft halbiert.
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