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Schiedsverfahren werden von unabhängigen und unparteilichen Schiedsrichtern entschieden. Doch was, wenn eine Partei behauptet, der Schiedsrichter sei befangen? Könnten weitreichende Offenlegungspflichten die Lösung für dieses Problem darstellen?
Gemeinsam mit ihren beiden Gästen Korinna von Trotha und Dr. David Tebel diskutieren unsere beiden Moderatoren Lisa Reiser und Markus Altenkirch die Zukunftsthese: "In der #zukunft gilt bei der Offenlegung möglicher Konflikte als Schiedsrichter der Grundsatz in dubio pro disclosure."
Schiedsverfahren können kostspielig sein. Umso größer ist da das Interesse, bei einem gewonnenen Verfahren nicht trotzdem auf den Kosten sitzen zu bleiben. Doch wie kann sichergestellt werden, dass die Gegenseite nicht nur bezahlen will, sondern auch kann?
Was tun, wenn der Beklagte im Schiedsverfahren einfach nicht erscheint? Welche Möglichkeiten hat das Schiedsgericht, gegen den Säumigen vorzugehen? Könnte das Schiedsgericht vielleicht sogar einen Versäumnis-Schiedsspruch gegen den Säumigen erlassen?
Die Themen, mit denen sich Schiedsrichter während der Verfahren auseinandersetzen müssen, sind genauso vielfältig, wie sie technisch und komplex sein können. Reicht da die Expertise des Schiedsgerichts, oder sollte ein technischer Berater ihm beiseitestehen können?
Gemeinsam mit ihren beiden Gästen Jana Scharm und Dr. Mathias Wittinghofer diskutieren unsere beiden Moderatoren Dr. Lisa Reiser und Dr. Markus Altenkirch die Zukunftsthese: „In der #zukunft können Schiedsgerichte einen technischen Berater hinzuziehen.“
Eine der meist diskutierten Fragen in der Schiedsgerichtsbarkeit ist die nach dem anwendbaren Recht auf die Schiedsvereinbarung, wenn die Parteien das anwendbare Recht nicht ausdrücklich gewählt haben. Bisher folgen die meisten Länder noch dem Recht des Sitzes des Schiedsgerichts. Aber wird das so bleiben?
"Group of Companies Doctrine" und "Piercing of the Corporate Veil" sind Möglichkeiten, um dritte Parteien in ein Schiedsverfahren einzubeziehen.
Der BGH hat jüngst entschieden, dass staatliche Gerichte bei der Überprüfung eines Schiedsspruchs den Ordre Public vollständig überprüfen können und sich nicht auf die Überprüfung offensichtlicher Verstöße beschränken dürfen. Ist das richtig? Schadet das der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland? Sollte man vor diesem Hintergrund den Ordre Public-Vorbehalt am besten komplett abschaffen?
Diese Fragen diskutieren unsere Moderatoren Lisa Reiser und Markus Altenkirch gemeinsam mit ihren beiden Gästen Dr. Roland Kläger und Liv Jores zum Auftakt der 3. Staffel.
Die letzte Folge der zweiten Staffel #zukunft blickt auf die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit: Die Vorstandsmitglieder der DIS, Prof. Dr. Stefan Kröll, Dr. Rouven F. Bodenheimer und Dr. Reinmar Wolff , wagen einen Blick in die Glaskugel und sprechen mit den Moderatoren über zukünftige Projekte der DIS, Herausforderungen der Schiedsgerichtsbarkeit und mögliche Themen der DIS-Herbsttagung 2042!
Der Zeugenbeweis wurde schon in der Antike bei Rechtsstreitigkeiten im Verfahren geltend gemacht. Doch trägt er zum modernen Schiedsverfahren überhaupt noch etwas bei, oder hat er womöglich ausgedient?
Gemeinsam mit ihren beiden Gästen Meike von Levetzow und Dr. Ragnar Harbst diskutieren unsere beiden Moderatoren Lisa Reiser und Markus Altenkirch die Zukunftsthese: ‚In der # zukunft wird es keinen Zeugenbeweis im Schiedsverfahren geben.‘
Noch entscheiden Schiedsrichter im Verbund mit Beweisaufnahme, Zeugenaussagen und Schriftsatzfristen über Streitigkeiten. Doch wird diese Streitbeilegungsmethode in der Zukunft womöglich von anonymen Richtern übernommen?
Gemeinsam mit ihren beiden Gästen Dr. Dirk Wiegandt und Dr. Nino Sievi diskutieren unsere beiden Moderatoren Lisa Reiser und Markus Altenkirch die Zukunftsthese:
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