
Sign up to save your podcasts
Or


Ab 16. August 2021 kann ein Antrag für einen **Ausfallsbonus II **über FinanzOnline gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50 % erlitten haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021. Der Ausfallsbonus II beträgt maximal € 80.000 pro Kalendermonat.
Wer den Ausfallsbonus II beanspruchen kann, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und was ihr sonst noch dazu beachten solltet - Antworten darauf liefert euch unser Experte** Steuerberater Thomas Pock** von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH in dieser Podcastfolge.
Steueraffe - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr hier.
By Alexander Hofer, Simone WesiakAb 16. August 2021 kann ein Antrag für einen **Ausfallsbonus II **über FinanzOnline gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50 % erlitten haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021. Der Ausfallsbonus II beträgt maximal € 80.000 pro Kalendermonat.
Wer den Ausfallsbonus II beanspruchen kann, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und was ihr sonst noch dazu beachten solltet - Antworten darauf liefert euch unser Experte** Steuerberater Thomas Pock** von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH in dieser Podcastfolge.
Steueraffe - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr hier.

49 Listeners

56 Listeners

165 Listeners

5 Listeners

82 Listeners

33 Listeners

6 Listeners

12 Listeners

21 Listeners

21 Listeners

7 Listeners

98 Listeners

14 Listeners

0 Listeners

5 Listeners