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Ab 16. August 2021 kann ein Antrag für einen **Ausfallsbonus II **über FinanzOnline gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50 % erlitten haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021. Der Ausfallsbonus II beträgt maximal € 80.000 pro Kalendermonat.
Wer den Ausfallsbonus II beanspruchen kann, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und was ihr sonst noch dazu beachten solltet - Antworten darauf liefert euch unser Experte** Steuerberater Thomas Pock** von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH in dieser Podcastfolge.
Steueraffe - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr hier.
Ab 16. August 2021 kann ein Antrag für einen **Ausfallsbonus II **über FinanzOnline gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50 % erlitten haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021. Der Ausfallsbonus II beträgt maximal € 80.000 pro Kalendermonat.
Wer den Ausfallsbonus II beanspruchen kann, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und was ihr sonst noch dazu beachten solltet - Antworten darauf liefert euch unser Experte** Steuerberater Thomas Pock** von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH in dieser Podcastfolge.
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