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Die Temperaturen steigen – und auch das Semester geht in die heiße Phase: An vielen Universitäten stehen die Klausuren bevor. Damit die Hörerinnen und Hörer des Räuberischen Espresso nicht ins Straucheln geraten, nehmen sich Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Florian Nicolai in der 15. Folge einige Klausurprobleme vor, die gar keine sind. Diese „Nichtprobleme“ sind gerade deshalb tückisch, weil Studierende gerne durch bestimmte Schlagwörter dazu veranlasst werden, Ausführungen zu einem Problemkreis zu machen, der an dieser Stelle jedoch gerade nicht vorliegt. Hierfür möchten wir die Studierenden in dieser Folge sensibilisieren und stellen die Thematik anhand verschiedener Beispiele dar. In dieser Folge grenzen wir also unter anderem nicht den Dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit ab, wir stellen uns (zunächst) nicht die Frage danach, ob und wie bei Notwehrprovokationen das Notwehrrecht einzuschränken ist und wir diskutieren nicht darüber, ob bei § 127 StPO eine rechtswidrige Tat vorliegen muss oder ein dringender Tatverdacht ausreicht. Welche Diskussionen wir darüber hinaus auch nicht führen, welches Lied Florian beim Karaoke singt und wie Mustafas Kopfstimme klingt erfahrt ihr in diesem Räuberischen Espresso.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und Euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
Bis zur nächsten Folge!
By Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian NicolaiDie Temperaturen steigen – und auch das Semester geht in die heiße Phase: An vielen Universitäten stehen die Klausuren bevor. Damit die Hörerinnen und Hörer des Räuberischen Espresso nicht ins Straucheln geraten, nehmen sich Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Florian Nicolai in der 15. Folge einige Klausurprobleme vor, die gar keine sind. Diese „Nichtprobleme“ sind gerade deshalb tückisch, weil Studierende gerne durch bestimmte Schlagwörter dazu veranlasst werden, Ausführungen zu einem Problemkreis zu machen, der an dieser Stelle jedoch gerade nicht vorliegt. Hierfür möchten wir die Studierenden in dieser Folge sensibilisieren und stellen die Thematik anhand verschiedener Beispiele dar. In dieser Folge grenzen wir also unter anderem nicht den Dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit ab, wir stellen uns (zunächst) nicht die Frage danach, ob und wie bei Notwehrprovokationen das Notwehrrecht einzuschränken ist und wir diskutieren nicht darüber, ob bei § 127 StPO eine rechtswidrige Tat vorliegen muss oder ein dringender Tatverdacht ausreicht. Welche Diskussionen wir darüber hinaus auch nicht führen, welches Lied Florian beim Karaoke singt und wie Mustafas Kopfstimme klingt erfahrt ihr in diesem Räuberischen Espresso.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und Euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
Bis zur nächsten Folge!

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