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Hat der Verfassungsschutz erst im Jahr 2011 von der Existenz einer Terrorgruppe namens NSU erfahren? Zeugenbefragungen bleiben unbefriedigend, doch das Neonazi-Fanzine "Fahnenträger" und ein "NSU-Brief" sprechen eine eindeutige Sprache./ BR für die ARD und DLF 2021 mit Thomas Schmauser, Florian Fischer u.a.
Wie lange wussten die Sicherheitsbehörden vom NSU? Im Zeugenstand steht unter anderem David P., zum Zeitpunkt der Befragung NPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern und ehemaliger Herausgeber des rechten Fanzines „Weißer Wolf“. In einer Ausgabe vom Frühjahr 2002 findet sich eine Grußbotschaft an den NSU. Doch der Zeuge kann sich an wichtige Details angeblich nicht erinnern. Ähnlich unbefriedigend bleibt die Vernehmung von Torsten A., dem ehemaligen Herausgeber des Neonazi-Fanzines „Fahnenträger“: Torsten A. soll 2002 vom NSU eine Geldspende über 500 Euro erhalten haben. Dieser "NSU-Brief" gilt als das erste Dokument des "Nationalsozialistischen Untergrund". Beide Publikationen lagen nachweislich dem Verfassungsschutz vor.
Der NSU-Prozess nicht als dokumentarisches Hörspiel, aber als gespenstische Groteske, in „Verfahren“ von Kathrin Röggla: https://www.br.de/mediathek/podcast/hoerspiel-pool/verfahren-der-nsu-prozess-als-gespenstische-groteske/1791112
Die Tagebücher der Gerichtsreporter – Grundlage von Saal 101 - sind hier im Überblick: https://www.br.de/nachricht/nsu-prozess/index.html
By Bayerischer Rundfunk5
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Hat der Verfassungsschutz erst im Jahr 2011 von der Existenz einer Terrorgruppe namens NSU erfahren? Zeugenbefragungen bleiben unbefriedigend, doch das Neonazi-Fanzine "Fahnenträger" und ein "NSU-Brief" sprechen eine eindeutige Sprache./ BR für die ARD und DLF 2021 mit Thomas Schmauser, Florian Fischer u.a.
Wie lange wussten die Sicherheitsbehörden vom NSU? Im Zeugenstand steht unter anderem David P., zum Zeitpunkt der Befragung NPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern und ehemaliger Herausgeber des rechten Fanzines „Weißer Wolf“. In einer Ausgabe vom Frühjahr 2002 findet sich eine Grußbotschaft an den NSU. Doch der Zeuge kann sich an wichtige Details angeblich nicht erinnern. Ähnlich unbefriedigend bleibt die Vernehmung von Torsten A., dem ehemaligen Herausgeber des Neonazi-Fanzines „Fahnenträger“: Torsten A. soll 2002 vom NSU eine Geldspende über 500 Euro erhalten haben. Dieser "NSU-Brief" gilt als das erste Dokument des "Nationalsozialistischen Untergrund". Beide Publikationen lagen nachweislich dem Verfassungsschutz vor.
Der NSU-Prozess nicht als dokumentarisches Hörspiel, aber als gespenstische Groteske, in „Verfahren“ von Kathrin Röggla: https://www.br.de/mediathek/podcast/hoerspiel-pool/verfahren-der-nsu-prozess-als-gespenstische-groteske/1791112
Die Tagebücher der Gerichtsreporter – Grundlage von Saal 101 - sind hier im Überblick: https://www.br.de/nachricht/nsu-prozess/index.html

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