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In einer neuen OGH- Entscheidung, 2 Ob 15/25g, geht es um das Nichttragen eines Fahrradhelms beim E- Bike fahren.
In der gegenständlichen Entscheidung wird der Schmerzengeldanspruch gekürzt, weil ein Mitverschulden aufgrund des Nichttragens des Helms, bejaht wurde.
Die genauen Details und die Argumentation erläutern Frau Dr. Lena Kolbitsch-Franz Rechtsanwältin, bei DKS Rechtsanwält:innen und Frau Mag. Sonja Helm vom Linde Verlag.
In einer neuen OGH- Entscheidung, 2 Ob 15/25g, geht es um das Nichttragen eines Fahrradhelms beim E- Bike fahren.
In der gegenständlichen Entscheidung wird der Schmerzengeldanspruch gekürzt, weil ein Mitverschulden aufgrund des Nichttragens des Helms, bejaht wurde.
Die genauen Details und die Argumentation erläutern Frau Dr. Lena Kolbitsch-Franz Rechtsanwältin, bei DKS Rechtsanwält:innen und Frau Mag. Sonja Helm vom Linde Verlag.
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