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In der 37. Folge des Räuberischen Espresso geht es um die erfolgsqualifizierten Delikte und dabei insbesondere um die Körperverletzung mit Todesfolge. Warum gibt es diese Norm eigentlich – könnte man das Handeln nicht auch als vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung bestrafen? Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu erklären anhand einiger Beispiele, wie genau der Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge – dem Grund für den erhöhten Strafrahmen des § 227 StGB – ausgestaltet sein muss und erläutern auch, wie dies in der Klausur zu prüfen ist.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema oder euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: [@raeuberischerespresso].
Bis zur nächsten Folge!
By Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian NicolaiIn der 37. Folge des Räuberischen Espresso geht es um die erfolgsqualifizierten Delikte und dabei insbesondere um die Körperverletzung mit Todesfolge. Warum gibt es diese Norm eigentlich – könnte man das Handeln nicht auch als vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung bestrafen? Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu erklären anhand einiger Beispiele, wie genau der Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge – dem Grund für den erhöhten Strafrahmen des § 227 StGB – ausgestaltet sein muss und erläutern auch, wie dies in der Klausur zu prüfen ist.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema oder euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: [@raeuberischerespresso].
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