
Sign up to save your podcasts
Or


In Folge 46 des Räuberischen Espresso geht es um die Vorschrift des § 231 StGB – Die Beteiligung an einer Schlägerei.
Hinweis: Zwischen Min. 9.00 und 10.00 wird die Frage der Beteiligung aufgeworfen. Hier wird zunächst erläutert, dass eine psychische Beteiligung ausreicht. Allerdings gilt (und das scheint erwähnenswert, da die Ausführungen in der Folge missverstanden werden können), dass nach wohl h.A. in der Grundkonstellation der Schlägerei dennoch drei aktiv Mitwirkende notwendig sind, mithin die Anfeuerungsrufe einen Zweikampf noch nicht zur Schlägerei machen.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema oder euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: [@raeuberischerespresso].
By Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian NicolaiIn Folge 46 des Räuberischen Espresso geht es um die Vorschrift des § 231 StGB – Die Beteiligung an einer Schlägerei.
Hinweis: Zwischen Min. 9.00 und 10.00 wird die Frage der Beteiligung aufgeworfen. Hier wird zunächst erläutert, dass eine psychische Beteiligung ausreicht. Allerdings gilt (und das scheint erwähnenswert, da die Ausführungen in der Folge missverstanden werden können), dass nach wohl h.A. in der Grundkonstellation der Schlägerei dennoch drei aktiv Mitwirkende notwendig sind, mithin die Anfeuerungsrufe einen Zweikampf noch nicht zur Schlägerei machen.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema oder euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: [@raeuberischerespresso].

228 Listeners

3 Listeners

91 Listeners

2 Listeners

16 Listeners

202 Listeners

85 Listeners

122 Listeners

67 Listeners

25 Listeners

0 Listeners