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Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ist ein guter Überblick über die Umsatzsteuer-Reduktion auf 5 % und wie sich diese auf die Registrierkassen auswirkt.
STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ist ein guter Überblick über die Umsatzsteuer-Reduktion auf 5 % und wie sich diese auf die Registrierkassen auswirkt.
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