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Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ist ein guter Überblick über die Umsatzsteuer-Reduktion auf 5 % und wie sich diese auf die Registrierkassen auswirkt.
STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
By Alexander Hofer, Simone WesiakAb dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ist ein guter Überblick über die Umsatzsteuer-Reduktion auf 5 % und wie sich diese auf die Registrierkassen auswirkt.
STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at

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