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Im 8. Räuberischen Espresso werfen Florian Nicolai und Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu einen besonderen Blick auf die Einwilligung im Strafrecht. Dabei wird nicht nur anhand der Voraussetzungen der Einwilligung erläutert, warum die Friseure aus der letzten Folge trotz tatbestandsmäßiger Körperverletzung in der Regel auch nach einem schiefgegangenen Haarschnitt nicht dem Strafrichter gegenübersitzen müssen.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
Bis zur nächsten Folge!
By Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian NicolaiIm 8. Räuberischen Espresso werfen Florian Nicolai und Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu einen besonderen Blick auf die Einwilligung im Strafrecht. Dabei wird nicht nur anhand der Voraussetzungen der Einwilligung erläutert, warum die Friseure aus der letzten Folge trotz tatbestandsmäßiger Körperverletzung in der Regel auch nach einem schiefgegangenen Haarschnitt nicht dem Strafrichter gegenübersitzen müssen.
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und euer Feedback zur Folge an [email protected] und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
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