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MiCAR reguliert den Kryptomarkt nicht isoliert. Gerade bei E-Geld-Token verschmelzen Krypto- und Zahlungsdiensterecht zunehmend – mit direkten Folgen für Geschäftsmodelle, Lizenzen und operative Prozesse. Seit dem 2. März 2026 gilt: Wer E-Geld-Token transferiert, braucht grundsätzlich zusätzlich eine PSD2- bzw. ZAG-Lizenz.
Artikel 48 MiCAR: Warum E-Geld-Token gleichzeitig unter die PSD2 fallen
Bei E-Geld-Token reicht eine MiCAR-Lizenz allein nicht mehr aus – die Überschneidung mit dem Zahlungsdiensterecht ist real und hat direkte operative Konsequenzen.
By Alles über Banken, Zahlungsverkehr & Fintechs4.3
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MiCAR reguliert den Kryptomarkt nicht isoliert. Gerade bei E-Geld-Token verschmelzen Krypto- und Zahlungsdiensterecht zunehmend – mit direkten Folgen für Geschäftsmodelle, Lizenzen und operative Prozesse. Seit dem 2. März 2026 gilt: Wer E-Geld-Token transferiert, braucht grundsätzlich zusätzlich eine PSD2- bzw. ZAG-Lizenz.
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