Immer noch gibt es Streitigkeiten zwischen den Akteuren der Betriebsverfassung über scheinbar selbstverständliche Dinge. Z.B. über die Einrichtung einer
personalisierten E-Mail-Adresse, mit der man auch nach außen kommunizieren kann.
Doch diesmal stand nicht der Betriebsrat auf der Antragstellerseite, sondern
einzelne Betriebsratsmitglieder. Die Fragen sind doch:
- Steht einzelnen BR-Mitgliedern der Sachmittelanspruch nach § 40 Abs. 2 BetrVG zu?
- Können sie diese Sachmittel ohne BR-Beschluss geltend machen?
Das
LAG Niedersachsen musste sich genau mit diesen spannenden Fragen befassen.
Wie immer gilt: Viel Spaß bei dieser Folge!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitbestimmungs-MagazinAnmeldung zu VolleLadungMitbestimmung
KontaktBetriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail:
[email protected]Webseitewww.betriebsrat-kanzlei.de
www.smart-arbeitsrecht.de