Ein Mitarbeiter erscheint nicht mehr zur Arbeit. Keine Krankmeldung, kein Urlaub. Er sitzt im Gefängnis, verurteilt zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Tat hat mitseiner Arbeit nichts zu tun, und worum es ging, verrät er nicht.
Darf der Arbeitgeber kündigen?
In dieser Folgebespreche ich eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart und die dahinterstehende gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts:
Warum die Haft ein personenbedingter und kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund ist.
Warum bei einer Reststrafe von mehr als zwei Jahren die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt ist, ohne dass konkrete Betriebsablaufstörungen dargelegt werden müssen.
Warum die Hoffnung auf vorzeitige Entlassung bei der Prognose nicht zählt.
Und warum die Hürden niedriger liegen als bei der krankheitsbedingten Kündigung.
Dazu die wichtigsten Abgrenzungen für die Praxis: Untersuchungshaft, kürzere Freiheitsstrafen, tariflich unkündbare Arbeitnehmer und Straftaten mitBezug zum Arbeitsverhältnis.
⚖️ ArbG Stuttgart, Az. 28 Ca 887/25 (Kündigung bei Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wirksam;keine Darlegung weiterer Betriebsablaufstörungen erforderlich, wenn die Freiheitsstrafe 24 Monate übersteigt und eine Entlassung vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten steht)
⚖️ BAG, Urteil vom 22.10.2015, 2 AZR 381/14 (langjährige Strafhaft als wichtiger Grund für eine außerordentlicheKündigung mit notwendiger Auslauffrist; Bestätigung der Zwei-Jahres-Grenze)
⚖️ BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 120/12 (personenbedingte Kündigung bei Untersuchungshaft; Prognose im Kündigungszeitpunkt)
⚖️ BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 790/09 (Leitentscheidung: Reststrafe von mehr als zwei Jahren; keinePflicht zu Überbrückungsmaßnahmen; vorzeitige Entlassung bei der Prognose grundsätzlich unbeachtlich)
⚖️ BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08 (personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe)
⚖️ BAG, Urteil vom 22.09.1994, 2 AZR 719/93 und BAG, Urteil vom 15.11.1984, 2 AZR 613/83 (Grundlagen: nicht jedeFreiheitsstrafe führt zum Verlust des Arbeitsplatzes; umfassende Interessenabwägung)
Haben Sie Fragen zu dieser Folge oder Anregungen für weitere Themen? Schreiben Sie gern unserem Team Arbeitsrecht. Weitere Beiträge finden Sie in unserem Blog.
🌐 Website und Blog
👉https://www.kanzlei-wulf.de
✉️ Kontakt
👉https://kanzlei-wulf.de/kontakt/
👉 [email protected]
💼 LinkedIn
👉https://www.linkedin.com/in/sandro-wulf
📸 Instagram (Podcast/ Kanzlei-Content)
👉https://www.instagram.com/einfachrecht
📘 Facebook
👉https://www.facebook.com/kanzleiwulf
🎥 YouTube „EinfachRecht“
👉https://www.youtube.com/@einfachrecht
🎵 TikTok „EinfachRecht“
👉https://www.tiktok.com/@einfachrecht
🎧 Podcast abonnieren
👉 Spotify:https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO
👉 Apple Podcasts:https://podcasts.apple.com/us/podcast/einfach-recht-antworten-rund-ums-arbeitsrecht/id1517321290
Dieser Podcast dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen
#arbeitsrecht #kündigung #entlassung #freiheitsstrafe
Worum geht es in dieser Folge?Zitierte EntscheidungenFragen und AnregungenAlle Links auf einen Blick