Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

By Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter MediatorBusiness
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Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht! episodes

  • Wichtiges Update zur Entlastungsprämie 2026!

    🎙️ Einfach Recht – Update: Entlastungsprämie 2026 – Was sich jetzt geändert hat!

    Podcast: Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht
    Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf

    Der Bundestag hat der Entlastungsprämie am 24. April 2026 zugestimmt. Was bedeutet das für Arbeitgeber, HR und Geschäftsführung — und was ist jetzt zu tun?

    In dieser kurzen Updatefolge von „Einfach Recht" knüpft Rechtsanwalt Sandro Wulf unmittelbar an die zuletzt veröffentlichte Folge zur Entlastungsprämie an und erklärt ausschließlich, was sich seitdem verfahrensrechtlich und inhaltlich geändert hat.

    Aktueller Gesetzgebungsstand
    Der Bundestag hat am 24. April 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen — die nächste reguläre Sitzung ist für den 8. Mai 2026 angesetzt. Eine Zustimmung ist auf Basis der Bundesratszusammensetzung realistisch, aber nicht garantiert.

    Erweiterter Auszahlungszeitraum
    Der begünstigte Zeitraum wurde verlängert: Die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.

    Praxishinweis: Jetzt noch nicht auszahlen
    Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11d EStG gilt erst ab dem Tag nach der Verkündung. Vor diesem Zeitpunkt ausgezahlte Beträge werden von der Begünstigung nicht erfasst. Wer die Steuerfreiheit nutzen will, sollte die Verkündung abwarten.

    Verlässliche Planungsperspektive
    Für eine belastbare betriebliche Planung mit einem Zwölfmonatshorizont sollte realistisch frühestens mit einem Umsetzungsfenster ab dem 15. Juni 2026 kalkuliert werden. Entscheidend ist nicht der Bundesratstermin, sondern die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

    Was ist jetzt zu tun?

    • Kriterien für eine sachlich begründete Differenzierung vorbereiten

    • Kommunikationsstrategie entwickeln

    • Budgetplanung vornehmen

    • Bei bestehendem Betriebsrat: frühzeitige Abstimmung über die Ausgestaltung einleiten

    Arbeitgeber · Geschäftsführung · HR-Verantwortliche · Personalleiter · Arbeitsrechtler · Unternehmer

    Entlastungsprämie 2026 · § 3 Nr. 11d EStG · steuerfreie Sonderzahlung · Bundesrat · Bundesgesetzblatt · Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten · Betriebsrat Mitbestimmung · Sonderzahlung arbeitsrechtlich · Krisenbonus · steuerfreier Bonus Arbeitnehmer · Entlastungsprämie Planung HR

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    Sandro Wulf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. Er berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber, Geschäftsführungen und HR-Abteilungen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

    #EinfachRecht #Arbeitsrecht #Entlastungsprämie #Arbeitgeber #HR #Geschäftsführung #Sonderzahlung #Betriebsrat #SteuerfreieLeistung #Fachanwalt #Podcast

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    9 min
  • 1.000 € steuerfrei: Warum die Entlastungsprämie 2026 kein Geschenk ist – und wie Arbeitgeber sie in Leistung verwandeln!

    Die Politik verkauft die Entlastungsprämie 2026 als Entlastung der Bürger – tatsächlich sollen Unternehmen bis zu 1.000 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeitenden zahlen können.

    In dieser Folge erkläre ich:

    • warum dieses Modell politisch und wirtschaftlich problematisch ist,
    • warum die Kritik vieler Arbeitgeber („Wir können uns das nicht leisten“) berechtigt ist,
    • und wie du als Arbeitgeber die Prämie trotzdem klug nutzen kannst – ohne Gießkanne, ohne „Nasenprämie“.

    Inhalt der Folge:

    • Kurzüberblick: Was ist die Entlastungsprämie 2026 (Stand April 2026)?
    • Warum der Staat Erwartungen weckt, die Unternehmen erfüllen sollen
    • Welche Grenzen die BAG-Rechtsprechung setzt (Stichtagsklauseln, Gleichbehandlung, Teilzeit)
    • Wie du aus der Prämie ein Leistungs- und Produktivitätsinstrument machst
    • Konkretes Praxisbeispiel: Teilzahlung ab zweiter Jahreshälfte + Abschlusszahlung zu Weihnachten

    Mein Ziel: Dir als Unternehmer eine klare Haltung zu geben – kritisch gegenüber der Politik, aber trotzdem gestaltend im Umgang mit der Prämie.

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    22 min
  • Gehaltserhöhung als Druckmittel? Warum viele Arbeitgeber das BAG-Urteil falsch verstehen!

    Gehaltserhöhung als Druckmittel? Warum viele Arbeitgeber das BAG-Urteil falsch verstehen (5 AZR 239/24)

    Darf ein Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung davon abhängig machen, dass Mitarbeitende einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?

    Viele sagen nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
    👉 „Das ist nicht mehr zulässig.“

    Aber genau das ist zu kurz gedacht.

    In dieser Folge von „Einfach Recht“ zeige ich dir, was das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 239/24 tatsächlich entschieden hat – und warum viele Unternehmen die Entscheidung aktuell falsch einordnen.

    • Wann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift
    • Warum die Unterscheidung „Altvertrag vs. Neuvertrag“ kein ausreichender sachlicher Grund ist
    • Weshalb das BAG auf den Zweck der Gewährung der Leistung abstellt
    • Warum die zweite Gehaltserhöhung im konkreten Fall rechtswidrig war
    • Und vor allem:
      👉 Wie Arbeitgeber weiterhin rechtssicher gestalten können

    Das BAG verbietet nicht die Verknüpfung von Gehalt und Vertragsänderung.

    👉 Entscheidend ist vielmehr:
    Gibt es einen tragfähigen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung?

    Und genau daran scheitern viele Modelle in der Praxis.

    Dieses Urteil betrifft unmittelbar:

    • Vertragsmodernisierung im Unternehmen
    • Einführung einheitlicher Arbeitsverträge
    • Gehaltssysteme und Anpassungen
    • Change-Prozesse in HR

    👉 Wer hier falsch gestaltet, riskiert:

    • Nachzahlungsansprüche
    • gerichtliche Auseinandersetzungen
    • Vertrauensverlust im Team

    👉 Wer es richtig macht, kann weiterhin:

    • Mitarbeitende motivieren
    • Verträge modernisieren
    • und Prozesse effizient gestalten

    👉 Nicht die Idee ist das Problem – sondern die fehlende saubere Begründung.

    👉 Arbeitgeber dürfen gestalten.
    👉 Aber sie müssen es juristisch sauber tun.

    Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen brauchst:

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    22 min
  • Reise ins Ausland - Genehmigungspflicht!

    Reise ins Ausland – Genehmigungspflicht!


    In dieser Episode von Einfach Recht sprechen wir über ein Thema, das viele bisher für unmöglich gehalten hätten:

    Männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren brauchen für längere Auslandsaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung – und das kann Dienstreisen, Entsendungen und Auslandsprojekte massiv beeinflussen.


    Du erfährst in dieser Folge:


    - Warum längere Reisen ins Ausland rechtlich nicht mehr nur „Privatsache“ sind

    - Was es mit der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte über drei Monate auf sich hat

    - Wie sich diese Regelung auf Arbeitgeber, HR, Projektplanung und internationale Einsätze auswirkt

    - Welche Punkte jetzt in Entsende- und Dienstreisevereinbarungen gehören

    - Welche Risiken bei Pass, Ausreise und Projektabbruch drohen – und wie du sie minimieren kannst

    - Welche persönlichen und moralischen Fragen sich für betroffene Männer stellen


    Diese Folge ist besonders relevant für:


    - Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche

    - Unternehmen mit internationalen Projekten, Montagen, Baustellen oder längerfristigen Auslandsaufenthalten

    - Männliche Beschäftigte zwischen 17 und 45 Jahren, die ins Ausland entsendet werden oder selbst länger weg wollen


    Am Ende der Episode hast du:


    - einen klaren Überblick über die aktuelle Rechtslage,

    - konkrete Ansatzpunkte, um deine internen Prozesse anzupassen,

    - und eine solide Grundlage, um das Thema im Unternehmen sachlich, aber kritisch zu besprechen.


    Wenn du Unterstützung bei der Gestaltung oder Überprüfung von Entsende- und Dienstreisevereinbarungen brauchst oder das Thema für dein Unternehmen konkret einordnen möchtest, melde dich gern bei mir:


    - Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    - Kanzlei: Rechtsanwälte Wulf & Collegen

    - Website Kanzlei: www.kanzlei-wulf.de

    - E-Mail: [email protected] - Podcast


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    Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen

    24 min
  • Annahmeverzug im Streit: Warum LAG Köln und LAG Niedersachsen unterschiedlich entscheiden!

    Wie viel muss sich ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung wirklich um einen neuen Job bemühen?

    Die Antwort ist aktuell alles andere als eindeutig.

    Denn die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte entwickelt sich nicht einheitlich – und genau das zeigt diese Folge anhand aktueller Entscheidungen sehr deutlich.

    Während das Landesarbeitsgericht Köln (Urt. v. 16.01.2025 – 6 Sa 633/23) beim Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB) eine umfassende Interessenabwägung fordert und auch das Verhalten des Arbeitgebers berücksichtigt, geht das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einen deutlich strengeren Weg zu Lasten der Arbeitnehmer..

    👉 Das Ergebnis:
    Unterschiedliche Maßstäbe bei derselben gesetzlichen Norm.

    • Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB):
      Wann liegt „böswilliges Unterlassen“ wirklich vor?
    • LAG Köln vs. LAG Niedersachsen:
      Zwei Gerichte – zwei unterschiedliche Bewertungsansätze
    • Widersprüchliches Arbeitgeberverhalten:
      Warum Argumentationen im Prozess plötzlich gegen den Arbeitgeber arbeiten können
    • Betriebsbedingte Kündigung:
      Welche Anforderungen Gerichte an die Darstellung der unternehmerischen Entscheidung stellen
    • Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG):
      Warum Versetzungsklauseln die Vergleichsgruppen erheblich erweitern können

    Diese Entscheidungen zeigen ein zentrales Risiko:

    👉 Es gibt aktuell keine einheitliche Linie bei der Bewertung von Annahmeverzug.

    Das bedeutet:

    • identische Sachverhalte können unterschiedlich entschieden werden
    • Prozessrisiken sind schwer kalkulierbar
    • Annahmeverzugslohn kann schnell existenzielle Größen erreichen

    Für Arbeitgeber gilt derzeit:

    Nicht nur die Kündigung selbst entscheidet – sondern auch das Verhalten im Prozess.

    Denn:

    • Bewerbungsbemühungen des Arbeitnehmers
    • eigene Prozessargumentation
    • interne Einschätzungen zur Einsetzbarkeit

    können sich unmittelbar auf die Höhe des Annahmeverzugslohns auswirken.

    • LAG Köln, Urteil vom 16.01.2025 – 6 Sa 633/23
    • LAG Niedersachsen, Urteil (u. a. 5 SLa 465/25 – zur restriktiveren Betrachtung des Annahmeverzugs)
    • Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.09.2025 – 5 AZN 142/25
    • Geschäftsführer
    • HR-Abteilungen
    • Personalverantwortliche
    • Unternehmer im Mittelstand

    Solange das Bundesarbeitsgericht keine klare Linie vorgibt, gilt:

    👉 Strategie und Dokumentation werden zum entscheidenden Faktor.

    Melde dich gerne bei mir unter:
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    Weitere Beiträge findest du auf:
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    #Arbeitsrecht #Annahmeverzug #Kündigung #HR #Personal #Unternehmer #Geschäftsführer #BAG #LAG #Rechtsprechung #KSchG #Rechtsunsicherheit #EinfachRecht

    ⚖️ Worum es in dieser Folge konkret geht⚠️ Das eigentliche Problem für Unternehmen📊 Praxisrelevante Konsequenz⚖️ Aktuelle Entscheidungen🎯 Für wen ist diese Folge besonders wichtig?🚨 Handlungsempfehlung📬 Kontakt & weitere Informationen🔔 Abonniere „Einfach Recht“

    20 min
  • Entgelttransparenzgesetz 2.0 kommt nicht!

    Entgelttransparenzgesetz 2026: Kommt da zum 7. Juni wirklich etwas – oder verschläft Deutschland die EU‑Frist?


    In dieser Folge von „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht!“ ordne ich die aktuelle Lage zur EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) und zum geplanten Entgelttransparenzgesetz 2026 ein – mit klarem Fokus auf die Praxis der Arbeitgeber.

    🔍 Darum geht es in dieser Folge:

    • Was regelt die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie überhaupt?

    • Welche Pflichten sollen künftig auf Arbeitgeber zukommen (Gehaltsangaben im Bewerbungsverfahren, Auskunftsansprüche, Berichtspflichten, Sanktionen)?

    • Stand 22.03.2026: Was hat die Bundesregierung bisher gemacht – Kommissionsbericht ja, aber wo bleibt der Gesetzesentwurf?

    • Warum der 7. Juni 2026 als Umsetzungsfrist politisch wichtig, praktisch aber kaum noch realistisch ist.

    • Deutschlands „Tradition“ bei EU‑Richtlinien: verspätete Umsetzung und Vertragsverletzungsverfahren.

    • Der entscheidende Dogmatik‑Punkt: Keine neuen Pflichten für private Arbeitgeber ohne Umsetzungsgesetz (Art. 288 Abs. 3 AEUV, keine horizontale Direktwirkung).

    • Welche Risiken die Richtlinie vor allem für den Staat, nicht aber unmittelbar für Arbeitgeber auslöst, wenn Deutschland zu spät umsetzt.

    • Und: Warum es trotzdem klug ist, sich jetzt auf mehr Entgelttransparenz vorzubereiten – ohne sich vom 7. Juni verrückt machen zu lassen.


    🎯 Für wen ist die Folge besonders wichtig?

    • Geschäftsführer:innen und Arbeitgeber,

    • HR‑Verantwortliche und Personalabteilungen,

    • Unternehmensjurist:innen,

    • sowie alle, die Vergütungsstrukturen,

    Gehaltsbänder und Equal‑Pay‑Themen im Unternehmen verantworten.


    🧭 Dein Take‑away nach dieser Folge:

    Du weißt,

    • warum zum 7. Juni 2026 noch keine neuen gesetzlichen Pflichten für Arbeitgeber gelten,

    • welche rechtlichen Fehler viele aktuelle Online‑Beiträge zur Entgelttransparenz machen,

    • wie du als Arbeitgeber die „gewonnene Zeit“ strategisch nutzen kannst, um deine Vergütungssysteme, HR‑Prozesse und Reporting‑Strukturen fit zu machen – bevor der deutsche Gesetzgeber nachzieht.


    👨‍⚖️ Über mich

    Ich bin Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. In „Einfach Recht“ bekommst du jede Woche praxisnahe Einordnungen zu Arbeitsrecht, Mindestlohn, Entgelttransparenz, Kündigung, Arbeitszeiterfassung und allem, was Arbeitgeber und HR wirklich betrifft.


    📩 Kontakt zur Kanzlei Wulf & Collegen

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    • 📞 Telefon Magdeburg: 0391 – 73 74 61 00

    • 📞 Telefon Stendal: 03931 – 25 27 222


    Wenn du Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Entgelttransparenz‑Pflichten, bei Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder konkreten arbeitsgerichtlichen Verfahren brauchst, melde dich gern.


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    Typische Keywords

    Entgelttransparenz 2026, Entgelttransparenzgesetz, EU‑Entgelttransparenzrichtlinie, Equal Pay, Gehaltstransparenz, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, HR, Sandro Wulf, Kanzlei Wulf & Collegen, Einfach Recht, Richtlinie 2023/970, Gesetzgebungsverfahren, EU‑Richtlinien, Vertragsverletzungsverfahren, Vergütungssysteme, Gehaltsangaben in Stellenanzeigen

    28 min
  • Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen

    Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen!

    Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:

    Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern – oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Vergütung?

    Mit genau dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24beschäftigt.

    Das Urteil zeigt:
    Selbst wenn ein Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält, kann der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein – insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.

    In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten sollten.

    • Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil der Vergütung ist

    • Warum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag entscheidend sein kann

    • Welche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB stellt

    • Wann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges Ermessen) verstoßen kann

    • Welche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spielt

    • Warum ein Widerruf mitten im Monat zu einer Nutzungsausfallentschädigung führen kann

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied:

    Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel vorliegt.

    Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.

    Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.

    Fundstelle:
    BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24

    In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:

    • kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag

    • zu unklare oder pauschale Widerrufsklauseln

    • fehlende Regelungen für Kündigung und Freistellung

    • steuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht berücksichtigt

    • fehlende interne Abläufe für Trennungssituationen

    Der Dienstwagen mit Privatnutzung ist arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel, sondern ein Vergütungsbestandteil.

    Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig entziehen.

    Das BAG-Urteil zeigt deutlich:

    Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch die Ausübung des Widerrufs muss rechtlich korrekt erfolgen.

    Diese Folge wird präsentiert von:

    Rechtsanwalt Sandro Wulf
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    zertifizierter Mediator

    Rechtsanwälte Wulf & Collegen

    Standorte:
    Magdeburg und Stendal

    Die Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Arbeitsrechts – insbesondere zu:

    • Kündigungen

    • Aufhebungsverträgen

    • Arbeitsverträgen

    • Dienstwagenregelungen

    • Abmahnungen

    • Vergütungssystemen

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    www.kanzlei-wulf.de

    Der Podcast „Einfach Recht“ erklärt aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Führungskräfte.

    Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs.

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    Bis zur nächsten Folge –
    bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

    Ihr
    Sandro Wulf
    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator


    24 min
  • Muss der Arbeitgeber eine Personalakte führen – und muss sie digital sein?

    Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Einfach Recht" deinem Podcast für aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht.

    Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. In dieser Folge räume ich mit einem weit verbreiteten Mythos auf: der angeblichen Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027.

    In dieser Folge erfährst du:

    • Was eine Personalakte juristisch wirklich ist – und warum auch Schubladen und Excel-Listen dazugehören können

    • Ob ein Arbeitgeber im Privatsektor überhaupt verpflichtet ist, eine Personalakte zu führen – und was im öffentlichen Dienst gilt

    • Was in die Personalakte gehört – und was ausdrücklich nicht hineingehört

    • Ob die Personalakte digital geführt werden muss – und was sich ab 2027 durch die BVV tatsächlich ändert

    • Welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung digitaler HR-Systeme hat

    • Was das Datenschutzrecht (§ 26 BDSG, Art. 32 DSGVO) für die elektronische Personalakte bedeutet

    • Welche Einsichts- und Auskunftsrechte Arbeitnehmer haben – auch nach Art. 15 DSGVO

    • Warum eingescannte Originale bei Kündigung und Aufhebungsvertrag nie das Original ersetzen

    Hier erfährst du mehr:
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    Bei Fragen diskutiere mit mir auf den sozialen Netzwerken, schreib mir deine Frage in den Kommentar oder per Mail.

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    Vielen Dank –
    dein Sandro Wulf von Einfach Recht

    #einfachrecht #podcast #Personalakte #Arbeitsrecht #DSGVO #Betriebsrat #HR #Digitalisierung #BVV2027


    32 min
  • Annahmeverzug im Kündigungsschutz – das neue Kräfteverhältnis LAG Niedersachsen 5 SLa 465/25

    Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Kündigung – Wie § 11 KSchG das wirtschaftliche Risiko im Kündigungsschutzprozess neu justiert (LAG Niedersachsen, 5 SLa 465/25)

    Unwirksame Kündigung – und trotzdem kein voller Annahmeverzugslohn?

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urt. v. 11.12.2025 – 5 SLa 465/25) setzt ein deutliches Signal für die Praxis:
    Auch wenn eine außerordentliche und eine hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam sind, kann der Annahmeverzugslohn erheblich gekürzt werden – wenn der Arbeitnehmer nicht unverzüglich eine neue Beschäftigung sucht.

    Im entschiedenen Fall verlangte ein Produktionshelfer Annahmeverzugslohn für den Zeitraum 07.11.–31.12.2024. Das LAG bestätigte zwar die Unwirksamkeit der Kündigungen, kappte jedoch den Anspruch bereits zum 15.12.2024, weil der Arbeitnehmer sich erst am 5. Dezember beworben hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte er spätestens Mitte Dezember eine neue Stelle finden können.

    Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung liegt jedoch nicht im Einzelfall von wenigen Wochen – sondern in ihrer Übertragbarkeit auf langjährige Kündigungsschutzverfahren. Denn:

    • Annahmeverzug läuft grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

    • In der Praxis dauern Verfahren häufig 12–24 Monate.

    • Der Annahmeverzugslohn bildet regelmäßig den wirtschaftlichen Hebel für hohe Abfindungsforderungen.

    Das LAG durchbricht diese Logik:
    Wer als Arbeitnehmer nicht zeitnah sucht, riskiert die Anrechnung eines hypothetischen Verdienstes – und damit den Verlust seines zentralen Verhandlungsinstruments.

    • § 615 Satz 2 BGB

    • § 11 Nr. 2 KSchG („böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs“)

    • Einordnung in die aktuelle Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urt. v. 27.02.2025 – 5 AZR 127/24

    • Wann beginnt die Bewerbungspflicht nach einer Kündigung?

    • Was bedeutet „böswillig“ im Sinne des § 11 KSchG?

    • Wie verändert diese Entscheidung die Vergleichsdynamik im Kündigungsschutzprozess?

    • Was müssen Arbeitgeber konkret vortragen, um sich auf § 11 KSchG berufen zu können?

    • Welche Risiken entstehen, wenn beide Seiten lediglich „abwarten“?

    Annahmeverzug ist kein Automatismus.
    Er setzt Mitwirkung voraus – auf beiden Seiten.

    Wer nicht handelt, verliert Verhandlungsmacht.

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    Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!


    18 min
  • Massenentlassungen 2026: EuGH widerspricht dem BAG – warum ein Formfehler alle Kündigungen kippen kann!

    In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 zu Massenentlassungen – und deren erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber.

    Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall:

    Ein mittelständisches Unternehmen spricht 30 betriebsbedingte Kündigungen aus. Die wirtschaftliche Lage ist nachvollziehbar, der Betriebsrat wurde beteiligt, die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet.

    Im Kündigungsschutzprozess stellt sich heraus:
    Die Anzeige war unvollständig.

    Ergebnis: Sämtliche Kündigungen sind unwirksam.

    Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 30.10.2025 – C-134/24 „Tomann“ und C-402/24 „Sewel“) stellt klar:

    • Eine fehlende Massenentlassungsanzeige kann nicht nachträglich geheilt werden.

    • Die Anzeige muss objektiv vollständig sein – das Schweigen der Agentur für Arbeit schützt nicht.

    • Die 30-Tage-Frist ist strikt einzuhalten.

    • Solange der deutsche Gesetzgeber nichts ändert, bleibt die Unwirksamkeit die Rechtsfolge bei Verstößen.

    In dieser Episode erfahren Sie:

    • Wann eine Massenentlassung im Sinne des § 17 KSchG vorliegt

    • Welche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat und Agentur für Arbeit haben

    • Warum formale Fehler existenzielle wirtschaftliche Folgen haben können

    • Welche konkreten Handlungsempfehlungen sich für Geschäftsführer und HR-Abteilungen ergeben

    • Arbeitgeber

    • Geschäftsführer

    • HR-Leiter und Personalverantwortliche

    • Restrukturierungsberater

    • Insolvenzverwalter

    • EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24 – Tomann

    • EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-402/24 – Sewel

    • BAG, ständige Rechtsprechung zu § 17 KSchG

    • Richtlinie 98/59/EG

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    Sandro Wulf
    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator
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About Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

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Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in…

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