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Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben
Viele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.
Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Hamburg massiv ins Wanken geraten.
Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa 26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:
👉 Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr für den Zugang.
Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt, trägt der Arbeitgeber das volle Prozessrisiko – mit teils gravierenden Folgen.
Landesarbeitsgericht Hamburg
Urteil vom 14.07.2025 – Az. 4 SLa 26/24
Kernaussage des Gerichts:
Der digitale Zustellnachweis beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert nicht mehr eindeutig, ob, wann und wie ein Schreiben tatsächlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers gelangt ist.
Ein typischer Geschehensablauf – Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis – liegt damit nicht mehr zuverlässig vor.
📌 Wichtig:
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist zugelassen.
👉 Eine neuere BAG-Entscheidung nach Juli 2025 existiert derzeit nicht.
Das Hamburger Urteil ist damit aktuell der maßgebliche Stand der Rechtsprechung.
In dieser Folge erfährst du unter anderem:
warum das Einwurf-Einschreiben früher funktionierte – und heute nicht mehr
welche Rolle die Digitalisierung des Zustellverfahrens der Post spielt
weshalb Arbeitgeber im Streitfall den Zugang oft nicht mehr beweisen können
warum Kündigungen, Abmahnungen und BEM-Einladungen dadurch angreifbar werden
welche Zustellwege jetzt wirklich rechtssicher sind
wie du dein HR-Zustellmanagement sofort anpassen solltest
Kündigung zum Monatsende per Einwurf-Einschreiben
Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Abmahnung bei verhaltensbedingten Pflichtverstößen
Fristsetzungen oder Anhörungen vor Kündigungen
👉 Bestreitet der Arbeitnehmer den Zugang, kann das gesamte Verfahren kippen.
Einwurf-Einschreiben sind kein sicherer Standard mehr
Boten- oder Gerichtsvollzieherzustellung bieten deutlich höhere Beweissicherheit
Empfangsbestätigungen und saubere Dokumentation sind entscheidend
HR-Prozesse sollten jetzt überprüft und angepasst werden
Geschäftsführer und Inhaber
HR-Abteilungen und Personalverantwortliche
Führungskräfte mit Kündigungsbefugnis
Unternehmensjuristen
Arbeitgeber im Mittelstand
Du hast Fragen zur rechtssicheren Zustellung von Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen
oder möchtest deine HR-Prozesse überprüfen lassen?
📧 Melde dich gerne bei mir unter:
[email protected]
🌐 Mehr arbeitsrechtliche Informationen findest du auch auf dem Blog der
Rechtsanwälte Wulf & Collegen unter
👉 www.kanzlei-wulf.de
Abonniere den Podcast „Einfach Recht“, um keine Folge zu verpassen,
und hinterlasse mir gerne eine Bewertung, wenn dir diese Episode gefallen hat.
Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!
Dein
Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · zertifizierter Mediator
By Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter MediatorNeue Risiken beim Einwurf-Einschreiben
Viele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.
Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Hamburg massiv ins Wanken geraten.
Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa 26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:
👉 Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr für den Zugang.
Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt, trägt der Arbeitgeber das volle Prozessrisiko – mit teils gravierenden Folgen.
Landesarbeitsgericht Hamburg
Urteil vom 14.07.2025 – Az. 4 SLa 26/24
Kernaussage des Gerichts:
Der digitale Zustellnachweis beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert nicht mehr eindeutig, ob, wann und wie ein Schreiben tatsächlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers gelangt ist.
Ein typischer Geschehensablauf – Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis – liegt damit nicht mehr zuverlässig vor.
📌 Wichtig:
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist zugelassen.
👉 Eine neuere BAG-Entscheidung nach Juli 2025 existiert derzeit nicht.
Das Hamburger Urteil ist damit aktuell der maßgebliche Stand der Rechtsprechung.
In dieser Folge erfährst du unter anderem:
warum das Einwurf-Einschreiben früher funktionierte – und heute nicht mehr
welche Rolle die Digitalisierung des Zustellverfahrens der Post spielt
weshalb Arbeitgeber im Streitfall den Zugang oft nicht mehr beweisen können
warum Kündigungen, Abmahnungen und BEM-Einladungen dadurch angreifbar werden
welche Zustellwege jetzt wirklich rechtssicher sind
wie du dein HR-Zustellmanagement sofort anpassen solltest
Kündigung zum Monatsende per Einwurf-Einschreiben
Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Abmahnung bei verhaltensbedingten Pflichtverstößen
Fristsetzungen oder Anhörungen vor Kündigungen
👉 Bestreitet der Arbeitnehmer den Zugang, kann das gesamte Verfahren kippen.
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Boten- oder Gerichtsvollzieherzustellung bieten deutlich höhere Beweissicherheit
Empfangsbestätigungen und saubere Dokumentation sind entscheidend
HR-Prozesse sollten jetzt überprüft und angepasst werden
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👉 www.kanzlei-wulf.de
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Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!
Dein
Sandro Wulf
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