Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Generalunternehmerhaftung? Definitiv nicht unbedenklich
Typischerweise trägt jeder die Verantwortung für eigene Verstöße. Anders im Bau: Zahlt der Subunternehmer für seine gewerblichen Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die BG Bau, kann dies dazu führen, dass der Generalunternehmer dieses Versäumnis der Zahlung der Sozialversicherungsbeträge nachholen muss. Und diese Nachzahlungen können teuer werden. Aber kann man sich davor schützen?
In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast betrachten Dr. Christian Rosinus und seine Gästin Rechtsanwältin Antje Klötzer-Assion die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB IV. Erfahren Sie, in welchen Fällen es zur Haftung der Generalunternehmer kommen kann und wie man sich im Voraus durch Präqualifikation oder durch Einzelnachweise wie qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen absichern kann.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen, wenn der Haftungsbescheid bereits zugestellt wurde. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion decken in diesem Zusammenhang typische Behördenfehler auf und beleuchten, an welchen Stellen diese Bescheide rechtlich angreifbar sind. Zudem werfen sie einen Blick auf den Einfluss der Digitalisierung bei der Berufsgenossenschaft auf die Entwicklung der Generalunternehmerhaftung und erörtern, was bei diesem Thema für die Praxis noch wünschenswert wäre.
Eine Folge nicht nur für Bauunternehmer, die spannende Einblicke in ein Thema bietet, das in der täglichen Praxis oft erst dann Beachtung findet, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat in Frankfurt am Main. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht.
Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Hier geht´s zum Urteil des SG Duisburg vom 28.2.25 – S 49 U 125/22:
https://openjur.de/u/2515158.html
Hier geht´s zum Urteil des LSG Bayern LSG München, Urteil v. 18.09.2024 – L 3 U 86:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-30270?hl=true
Hier geht’s zur Folge „Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/91-cr
https://www.rosinus-on-air.com
https://rosinus-partner.com