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Mit jedem Datenschutzskandal, gehackten Konten oder Doxing mit privaten Dokumenten kommt immer dieselbe Debatte um die Verantwortlichkeit für diese Vorfälle auf.
Während die einen den Opfern vorwerfen nicht selbst genug vorgesorgt zu haben, rufen andere nach verstärkter staatlicher Regulierung und Verpflichtung der Plattformanbieter auf höhere Sicherheitsstandards.
Dieser Diskussion schließen wir uns an und beleuchten, welche Verantwortung die beteiligten Parteien (d.h., Nutzer, Plattformanbieter, der Staat) schon nach dem heutigen Recht tragen und wo strenge Vorschriften vielleicht sinnvoll wären.
Dabei merken wir nicht nur, dass Metaphern von „abgeschlossenen Türen“ im Digitalbereich kritisch zu betrachten sind. Das schon weil man mit eigenen Sachen sorgloser umgehen darf, als auf den Datenschutz zu verzichten.
Als Gast freuen wir uns erneut, den für seine pragmatischen Ansichten zum Datenschutz bekannten Dr. Malte Engeler begrüßen zu dürfen. Er erläutert, unter anderem, warum schon die Frage was der Datenschutz schützt, gar nicht so einfach zu beantworten ist.
Zudem hat Dr. Engeler seine Ankündigung vom letzten Besuch in der Folge Nr. 60 („Mastodon und Haftung für dezentrale Netzwerke„) umgesetzt und ist Mitbetreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Dazu berichtet er, wie er unsere theoretisch besprochenen Anforderungen in der Praxis umgesetzt hat.
Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung und wünschen ein angenehmes und rechtlich-metaeskes Hörvergnügen
Der Beitrag Datenschutz: Wie viel Bevormundung braucht der User? – Rechtsbelehrung Folge 64 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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Mit jedem Datenschutzskandal, gehackten Konten oder Doxing mit privaten Dokumenten kommt immer dieselbe Debatte um die Verantwortlichkeit für diese Vorfälle auf.
Während die einen den Opfern vorwerfen nicht selbst genug vorgesorgt zu haben, rufen andere nach verstärkter staatlicher Regulierung und Verpflichtung der Plattformanbieter auf höhere Sicherheitsstandards.
Dieser Diskussion schließen wir uns an und beleuchten, welche Verantwortung die beteiligten Parteien (d.h., Nutzer, Plattformanbieter, der Staat) schon nach dem heutigen Recht tragen und wo strenge Vorschriften vielleicht sinnvoll wären.
Dabei merken wir nicht nur, dass Metaphern von „abgeschlossenen Türen“ im Digitalbereich kritisch zu betrachten sind. Das schon weil man mit eigenen Sachen sorgloser umgehen darf, als auf den Datenschutz zu verzichten.
Als Gast freuen wir uns erneut, den für seine pragmatischen Ansichten zum Datenschutz bekannten Dr. Malte Engeler begrüßen zu dürfen. Er erläutert, unter anderem, warum schon die Frage was der Datenschutz schützt, gar nicht so einfach zu beantworten ist.
Zudem hat Dr. Engeler seine Ankündigung vom letzten Besuch in der Folge Nr. 60 („Mastodon und Haftung für dezentrale Netzwerke„) umgesetzt und ist Mitbetreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Dazu berichtet er, wie er unsere theoretisch besprochenen Anforderungen in der Praxis umgesetzt hat.
Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung und wünschen ein angenehmes und rechtlich-metaeskes Hörvergnügen
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