Gesetzlich verboten ist Stillen in der Öffentlichkeit nicht. Es ist aber auch nicht verboten, stillende Mütter vor die Tür zu setzen - in der Kneipe, im Geschäft oder im Schwimmbad. Das will NRW-Familienministerin Josefine Paul ändern und das Recht auf Stillen im Gesetz verankern.
Gesetzlich verboten ist Stillen in der Öffentlichkeit nicht. Es ist aber auch nicht verboten, stillende Mütter vor die Tür zu setzen - in der Kneipe, im Geschäft oder im Schwimmbad. Das will NRW-Familienministerin Josefine Paul ändern und das Recht auf Stillen im Gesetz verankern.