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In dieser Folge tauchen wir zusammen mit unserem Gast, Dr. Sebastian Louven, tief in die Thematik des Digital Markets Act (DMA) ein.
Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten kontrollieren.
Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google, Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene Messenger-Dienste.
Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta stark eingeschränkt werden.
Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta, die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen. Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten unzertrennlich miteinander verknüpfen.
Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint Meta kein Risiko eingehen zu wollen.
Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram, Signal oder Threema zu kommunizieren.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.
Der Beitrag Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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In dieser Folge tauchen wir zusammen mit unserem Gast, Dr. Sebastian Louven, tief in die Thematik des Digital Markets Act (DMA) ein.
Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten kontrollieren.
Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google, Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene Messenger-Dienste.
Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta stark eingeschränkt werden.
Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta, die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen. Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten unzertrennlich miteinander verknüpfen.
Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint Meta kein Risiko eingehen zu wollen.
Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram, Signal oder Threema zu kommunizieren.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.
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