Vom 1. März an gilt für Haushalte und Firmen die Strom- und Gaspreisbremse. Die Entlastung soll auch rückwirkend für die Abrechnungsmonate Januar und Februar 2023 greifen. Für Verbraucher gilt aber: Energiesparen lohnt sich weiter. Denn der Staat subventioniert nur den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wie funktioniert die Preisbremse? Was ist zu beachten? Tipps von Experten.
Vom 1. März an gilt für Haushalte und Firmen die Strom- und Gaspreisbremse. Die Entlastung soll auch rückwirkend für die Abrechnungsmonate Januar und Februar 2023 greifen. Für Verbraucher gilt aber: Energiesparen lohnt sich weiter. Denn der Staat subventioniert nur den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wie funktioniert die Preisbremse? Was ist zu beachten? Tipps von Experten.