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Seit Anfang August ist der EU-AI-Act in Kraft. Auch wenn noch Übergangsfristen gelten, sollten Entscheider jetzt handeln. Was an Pflichten und Verboten in Sachen KI-Nutzung auf deutsche Unternehmen zukommt, erzählt Thorsten Ammann, Partner und IT-Rechtler bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper, eine der größten Anwaltskanzleien der Welt, in dieser TechTalk-Episode. Er geht auch der Frage nach, für wen der AI-Act eigentlich gilt. Der IT-Rechtler zeigt zudem auf, mit welchen Überlegungen man sich am besten der KI-Verordnung nähert. Handeln lohnt sich, denn es drohen empfindliche Strafen. "Bei leichten Verstößen sieht der EU-AI-Act einen Bußgeldrahmen von bis zu 7,5 Millionen Euro beziehungsweise ein Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres vor, je nachdem welcher Betrag der höhere ist", so Ammann.
By Computerwoche, CIO & CSOSeit Anfang August ist der EU-AI-Act in Kraft. Auch wenn noch Übergangsfristen gelten, sollten Entscheider jetzt handeln. Was an Pflichten und Verboten in Sachen KI-Nutzung auf deutsche Unternehmen zukommt, erzählt Thorsten Ammann, Partner und IT-Rechtler bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper, eine der größten Anwaltskanzleien der Welt, in dieser TechTalk-Episode. Er geht auch der Frage nach, für wen der AI-Act eigentlich gilt. Der IT-Rechtler zeigt zudem auf, mit welchen Überlegungen man sich am besten der KI-Verordnung nähert. Handeln lohnt sich, denn es drohen empfindliche Strafen. "Bei leichten Verstößen sieht der EU-AI-Act einen Bußgeldrahmen von bis zu 7,5 Millionen Euro beziehungsweise ein Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres vor, je nachdem welcher Betrag der höhere ist", so Ammann.

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