Florian Leupelt und Patrick Stimpfle unterhalten sich über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung. Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.
der Anschluss an ein Wärmenetz
eine elektrische Wärmepumpe
eine Stromdirektheizung
eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
eine Heizung auf der Basis von Solarthermie
eine „H2-Ready“-Gasheizung, also einer Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (nur unter bestimmten Bedingungen)
eine Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
In Bestandsgebäuden stehen darüber hinaus folgende Systeme zur Auswahl:
Biomasseheizungen: Scheitholz-Holzvergaserkessel
Pelletheizung
Hackschnitzelheizung
Kamin-Kachelofen
Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder WasserstoffWir freuen uns über Feedback an [email protected]. Besucht auch gerne unsere Website nize2know.de.