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Schon vergeben? – Folge 44: Was tun, wenn die Vergabe schnell gehen muss?
Sebastian Süpple und Dr. Arno Schönberger geben in der 44. Folge des Vergaberechts-Podcasts einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, die das Vergaberecht bereitstellt, wenn ein Vergabeverfahren besonders schnell gehen muss.
Dabei besprechen sie zum einen die Möglichkeit, die Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu verkürzen. Sie gehen darauf ein, welche Fristen es je nach Verfahrensart gibt und in welchem Umfang der Auftraggeber diese verkürzen darf.
Zum anderen besprechen sie, inwiefern der Auftraggeber bei Dringlichkeit eine andere Verfahrensart als das Regelverfahren wählen darf. Insbesondere gehen sie auf die Direktvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ein und worauf der Auftraggeber hierbei achten muss.
Hier geht es zu dem Blogbeitrag zu dieser Folge sowie zu den Anwaltsprofilen von Sebastian Süpple und Dr. Arno Schönberger. Mehr zu unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Website, wo Sie auch die übrigen Folgen des Podcasts und weitere vergaberechtliche Fachbeiträge finden.
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Podcast freuen wir uns über Ihre E-Mail an [email protected].
Wir freuen uns über Ihr Feedback und setzen dieses gern um!
Ton & Schnitt: Lorenzo Westermann, http://www.lorenzo-westermann.de/
By HEUKING2
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Schon vergeben? – Folge 44: Was tun, wenn die Vergabe schnell gehen muss?
Sebastian Süpple und Dr. Arno Schönberger geben in der 44. Folge des Vergaberechts-Podcasts einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, die das Vergaberecht bereitstellt, wenn ein Vergabeverfahren besonders schnell gehen muss.
Dabei besprechen sie zum einen die Möglichkeit, die Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu verkürzen. Sie gehen darauf ein, welche Fristen es je nach Verfahrensart gibt und in welchem Umfang der Auftraggeber diese verkürzen darf.
Zum anderen besprechen sie, inwiefern der Auftraggeber bei Dringlichkeit eine andere Verfahrensart als das Regelverfahren wählen darf. Insbesondere gehen sie auf die Direktvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ein und worauf der Auftraggeber hierbei achten muss.
Hier geht es zu dem Blogbeitrag zu dieser Folge sowie zu den Anwaltsprofilen von Sebastian Süpple und Dr. Arno Schönberger. Mehr zu unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Website, wo Sie auch die übrigen Folgen des Podcasts und weitere vergaberechtliche Fachbeiträge finden.
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Ton & Schnitt: Lorenzo Westermann, http://www.lorenzo-westermann.de/

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