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In der 49. Folge unseres Vergaberechts-Podcasts besprechen Clara Schenk und Felix Schütte das aktuelle Fastned-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Dazu stellen sie zunächst den, der Entscheidung zugrundeliegenden, Sachverhalt dar und geben einen kurzen Überblick über Inhouse-Vergaben sowie die Besonderheiten von Konzessionen (00:57).
Anschließend gehen sie darauf ein, dass eine Konzession auch dann ohne erneutes Vergabeverfahren geändert werden darf, wenn sie ursprünglich nicht ausgeschrieben wurde und die Voraussetzung der Ausnahme vom Vergaberecht später weggefallen ist (03:35).
Sodann erörtern sie, dass der EuGH nach Ablauf der Nachprüfungsfristen der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Recht eines Unternehmens auf effektiven Rechtsschutz einräumt (04:52).
Des Weiteren gehen sie kurz auf die Voraussetzungen für eine Vertragsänderung ohne erneutes Vergabeverfahren ein (05:37).
Abschließend thematisieren Clara Schenk und Felix Schütte die Bedeutung des Urteils für die Vergabepraxis (06:56).
Hier geht es zu dem Blogbeitrag zu dieser Folge sowie zu den Anwaltsprofilen von Clara Schenk und Felix Schütte. Mehr zu unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Webseite, wo Sie auch die übrigen Folgen des Podcasts und weitere vergaberechtliche Fachbeiträge finden.
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Podcast freuen wir uns über Ihre E-Mail an [email protected].
Wir freuen uns über Ihr Feedback und setzen dieses gern um!
Ton & Schnitt: Lorenzo Westermann, http://www.lorenzo-westermann.de/
By HEUKING2
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In der 49. Folge unseres Vergaberechts-Podcasts besprechen Clara Schenk und Felix Schütte das aktuelle Fastned-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Dazu stellen sie zunächst den, der Entscheidung zugrundeliegenden, Sachverhalt dar und geben einen kurzen Überblick über Inhouse-Vergaben sowie die Besonderheiten von Konzessionen (00:57).
Anschließend gehen sie darauf ein, dass eine Konzession auch dann ohne erneutes Vergabeverfahren geändert werden darf, wenn sie ursprünglich nicht ausgeschrieben wurde und die Voraussetzung der Ausnahme vom Vergaberecht später weggefallen ist (03:35).
Sodann erörtern sie, dass der EuGH nach Ablauf der Nachprüfungsfristen der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Recht eines Unternehmens auf effektiven Rechtsschutz einräumt (04:52).
Des Weiteren gehen sie kurz auf die Voraussetzungen für eine Vertragsänderung ohne erneutes Vergabeverfahren ein (05:37).
Abschließend thematisieren Clara Schenk und Felix Schütte die Bedeutung des Urteils für die Vergabepraxis (06:56).
Hier geht es zu dem Blogbeitrag zu dieser Folge sowie zu den Anwaltsprofilen von Clara Schenk und Felix Schütte. Mehr zu unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Webseite, wo Sie auch die übrigen Folgen des Podcasts und weitere vergaberechtliche Fachbeiträge finden.
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Podcast freuen wir uns über Ihre E-Mail an [email protected].
Wir freuen uns über Ihr Feedback und setzen dieses gern um!
Ton & Schnitt: Lorenzo Westermann, http://www.lorenzo-westermann.de/

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