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Zunächst blicken Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der Informationspflichten durch den Vater.
Anschließend (18:47) sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53) thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema.
By Prof. Niko Härting1
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Zunächst blicken Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der Informationspflichten durch den Vater.
Anschließend (18:47) sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53) thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema.

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