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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um die Meinungsfreiheit.
Zunächst sprechen wir (01:02) über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Im vergangenen Jahr hatte der BGH für erhebliche Unruhe gesorgt (Urt. v. 12.6.2025, Az. III ZR 109/24 7.8.2025); denn daraus leiteten manche ab, dass jede dieser Veranstaltungen eine Genehmigung nach dem FernUSG benötige. Jetzt stellt der BGH (Urt. v. 5.2.2026, Az. III ZR 137/25) klar: Das FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende nur dann als räumlich getrennt anzusehen sind und das Gesetz nur dann Anwendung findet, wenn "keine synchrone Kommunikation" erfolgt. Na prima.
Sodann geht es (12:26) um das neue Buch von Ronen Steinke, Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung. Ende Februar erschien „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“. Ihn beschäftigt die Frage, wieso die Zahl der verfolgten Äußerungsdelikte in Deutschland seit 2015 stetig steigt – unter anderem gibt es mit § 188 StGB ein neues Delikt der Politikerbeleidigung – und was das für unser demokratisches Gemeinwesen bedeutet.
Schließlich geht es (35:40) um zwei stattgebende Beschlüsse des BVerfG vom 11. und 16.12.2025, die fachgerichtliche Annahme von Beleidigungen wegen sog. Schmähkritik wurden als Verletzung von Art. 5 GG eingestuft. So viel Meinungsfreiheit war selten – also doch kein Grund, sich von ihr zu verabschieden!
By Prof. Niko Härting1
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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um die Meinungsfreiheit.
Zunächst sprechen wir (01:02) über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Im vergangenen Jahr hatte der BGH für erhebliche Unruhe gesorgt (Urt. v. 12.6.2025, Az. III ZR 109/24 7.8.2025); denn daraus leiteten manche ab, dass jede dieser Veranstaltungen eine Genehmigung nach dem FernUSG benötige. Jetzt stellt der BGH (Urt. v. 5.2.2026, Az. III ZR 137/25) klar: Das FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende nur dann als räumlich getrennt anzusehen sind und das Gesetz nur dann Anwendung findet, wenn "keine synchrone Kommunikation" erfolgt. Na prima.
Sodann geht es (12:26) um das neue Buch von Ronen Steinke, Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung. Ende Februar erschien „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“. Ihn beschäftigt die Frage, wieso die Zahl der verfolgten Äußerungsdelikte in Deutschland seit 2015 stetig steigt – unter anderem gibt es mit § 188 StGB ein neues Delikt der Politikerbeleidigung – und was das für unser demokratisches Gemeinwesen bedeutet.
Schließlich geht es (35:40) um zwei stattgebende Beschlüsse des BVerfG vom 11. und 16.12.2025, die fachgerichtliche Annahme von Beleidigungen wegen sog. Schmähkritik wurden als Verletzung von Art. 5 GG eingestuft. So viel Meinungsfreiheit war selten – also doch kein Grund, sich von ihr zu verabschieden!

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