
Sign up to save your podcasts
Or


In dieser Folge sprechen Brink und Härting über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt.
Zunächst stellen Dr. Brink und Prof. Härting ab Minute (00:39) dar, was der Gesetzgeber unter ,,Digitaler Gewalt“ versteht und setzen sich ab Minute (02:52) zunächst kritisch dem strafrechtlichen Teil des Entwurfs auseinander. Inwiefern ist der Entwurf mit dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts zu vereinbaren?
Anschließend gehen Brink und Härting ab Minute (16:11) der Frage nach, ob die zivilrechtlichen Vorschläge des Entwurfs mit dem DSA (Digital Services Act) vereinbar sind. Dabei steht ab Minute (20:47) insbesondere die im Entwurf vorgesehene richterliche Sperrung von Nutzerkonten im Mittelpunkt.
Schließlich thematisieren sie ab Minute (26:30) die im Entwurf enthaltenen Auskunftsansprüche gegen Dienstanbieter sowie die damit zusammenhängende beweissichernde Anordnung. Diese seien zwar mit dem DSA vereinbar, im Kontext der eingeführten Vorratsdatenspeicherung jedoch abzulehnen.
By Prof. Niko Härting1
11 ratings
In dieser Folge sprechen Brink und Härting über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt.
Zunächst stellen Dr. Brink und Prof. Härting ab Minute (00:39) dar, was der Gesetzgeber unter ,,Digitaler Gewalt“ versteht und setzen sich ab Minute (02:52) zunächst kritisch dem strafrechtlichen Teil des Entwurfs auseinander. Inwiefern ist der Entwurf mit dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts zu vereinbaren?
Anschließend gehen Brink und Härting ab Minute (16:11) der Frage nach, ob die zivilrechtlichen Vorschläge des Entwurfs mit dem DSA (Digital Services Act) vereinbar sind. Dabei steht ab Minute (20:47) insbesondere die im Entwurf vorgesehene richterliche Sperrung von Nutzerkonten im Mittelpunkt.
Schließlich thematisieren sie ab Minute (26:30) die im Entwurf enthaltenen Auskunftsansprüche gegen Dienstanbieter sowie die damit zusammenhängende beweissichernde Anordnung. Diese seien zwar mit dem DSA vereinbar, im Kontext der eingeführten Vorratsdatenspeicherung jedoch abzulehnen.

27 Listeners

241 Listeners

5 Listeners

0 Listeners

21 Listeners

1 Listeners

0 Listeners

74 Listeners

9 Listeners

339 Listeners

11 Listeners

136 Listeners

9 Listeners

5 Listeners

10 Listeners