Das Bundesinnenministerium (BMI) will verordnen, dass Behörden künftig mehr Daten über Personen erfassen können, die ihren Geschlechtseintrag beim Amt anpassen lassen.
Ein Referentenentwurf des von Alexander Dobrindt (CSU) geleiteten Ministeriums sieht vor, geänderte Geschlechts- und Namenseinträge zu kennzeichnen: Mit drei neuen Datenfeldern soll festgehalten werden, unter welchem Geschlecht die jeweilige Person vorher bei den Behörden geführt war sowie wann und wo die Anpassung des Geschlechtseintrages stattgefunden hat. Die Änderung soll an wie das Bundeszentralamt für Steuern oder die Rentenversicherung weitergegeben werden. Auch den Meldebehörden etwa bei einem Umzug angezeigt werden.
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Jetzt wurde nach langen Kämpfen letztes Jahr das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) durchgesetzt . Das von der Ampelkoalition verabschiedete Gesetz erleichtert trans, inter- und non-binären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags.
Das Gesetz gilt als Errungenschaft bei der rechtlichen Entstigmatisierung queerer Personen.
Doch genau diese Errungenschaft nennt das Bundesinnenministerium BMI jetzt als Grund für die erweiterte Datenerfassung. Es rechtfertigt die Verordnung als rein bürokratischen Vorgang: Sie regle „lediglich die technische Umsetzung der Änderungsmitteilungen zwischen den Registern“(taz)
Doch es geht um sensible Daten. Das sogenannte Deadnaming – das Ansprechen oder Verbreiten eines abgelegten Namens – bedeutet für Betroffene eine Aberkennung ihrer geschlechtlichen Identität.
Die Verordnung soll ab November 2026 gelten. Von Personen, die ihren Geschlechtseintrag vorher angepasst haben, wurden die zusätzlichen Daten nicht erfasst. Und für Personen, die ihren Geschlechtseintrag noch vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben ändern lassen, gilt nach dem vorher gültigen Transsexuellengesetz eine Auskunftssperre für die veralteten Angaben beim Meldeamt.
Nun läuft seit Juli eine Petition gegen die Verordnung, unter dem Namen „Kein Sonderregister für trans* Personen“. sie wurde bereits mehr als 220.000 Mal unterschrieben Denn die Befürchtung ist, dass diese neue Datenerfassung genutzt werden kann, um ein Register aller Personen zu erstellen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben.
Es fehlen noch Unterschriften und die Petition läuft am 13. Januar aus.
Darüber sprechen wir jetzt mit Zoe von
Selbstbestimmung Selbst Gemacht (SBSG) Berlin
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Die im Interview genannten Petitionen:
https://weact.campact.de/petitions/kein-sonderregister-fur-trans-persone...
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html
s.g.