(Bildquelle: IMAGO / Westend61 / Bildbearbeitung GIGA)
Wer sich ein neues E-Auto zulegen will oder sogar schon zugeschlagen hat, kann weiter auf einen rechtzeitigen Start des Förderportals hoffen.
Update vom 3. April: Die neue E-Auto-Förderung und das dafür nötige Webportal für die Antragstellung sind weiter auf Kurs. Wie von Beginn an geplant, soll die Antragstellung darüber ab Mai möglich sein. Einen konkreten Termin, wie einen Start am 1. Mai, hat man nicht vorgesehen. Es gebe derzeit keine sich abzeichnenden Verspätungen und damit keinen Grund, davon auszugehen, dass Kundinnen und Kunden im Mai noch keine Anträge werden stellen können. Das erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gegenüber GIGA.
Insbesondere für E-Auto-Fahrer und solche, die es werden wollen, die beim Kauf mit der neuen Förderung rechnen, sind das erst einmal gute Nachrichten. Was bleibt: Der zu erwartende Andrang auf die begrenzten Fördermittel dürfte erheblich sein. Wer sich die besten Chancen sichern will, nicht leer auszugehen, sollte daher möglichst früh alle nötigen Unterlagen bereithaben. Dazu gehört, sich eine BundID anzulegen, die für die Antragstellung zwingend benötigt wird.
Originalartikel vom 1. April:
Wer aktuell ein E-Auto kaufen will oder schon eines hat und dafür die neue staatliche Förderung beantragen möchte, schaut vorerst in die Röhre. Das Bundesumweltministerium hat bestätigt, dass sich der Start des dafür notwendigen Antragsportals verschiebt – für noch ungeklärte Zeit.
Antrag für E-Auto-Förderung: Regierung ist schon jetzt spät dran
Ursprünglich hatte es bei der Ankündigung für die neue, sozial gestaffelte Stromerförderung geheißen, dass die Anträge Ende April oder ab dem 1. Mai angenommen werden können. Die Förderung soll nur auf digitalem Weg beantragt werden können. Nun soll die Plattform erst im Laufe des Mai online gehen, wie eine Sprecherin des BMUs gegenüber dem Branchenportal kfz-betrieb.de mitteilte (via Ecomento). Ein genauerer Termin wurde nicht genannt.
Der Grund für die Verzögerung ist hausgemacht: Die detaillierten Förderbedingungen sollen noch immer nicht final abgestimmt sein, heißt es in Berichten weiter. Obwohl diese bereits für Ende Februar angekündigt waren, werden die Kriterien demnach weiterhin intern abgestimmt. Den Angaben des Ministeriums zufolge, sei der ursprüngliche Zeitplan „zu sportlich“ gewesen. Erst wenn die Regeln feststehen, kann jemand einen Antrag stellen.
E-Auto-Käufer warten dringend auf die Details
Besonders bei den teilelektrischen Fahrzeugen herrscht große Ungewissheit. So ist weiterhin unklar, welche genauen Voraussetzungen Plug-in-Hybride oder Modelle mit Range Extender erfüllen müssen, um überhaupt förderfähig zu sein. Bisher steht eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km im Raum.
Für alle, die sich ein E-Auto zulegen wollen, bedeutet das mehr Unsicherheit und länger Warten. Denn wer sich schon zuvor für ein Modell entscheidet, das letztlich aber gar nicht förderfähig ist, braucht sich keine Hoffnung auf die bis zu 6.000 Euro Kaufunterstützung machen.
Wer bereits den neuen Stromer bestellt oder sogar bereits zugelassen hat, steht vor genau dem gleichen Problem – hat aber obendrein bereits ordentlich Geld in die Hand genommen. Die Verzögerung wird dann erst recht zum ernsten Problem, wenn frühe Kunden mit dem Geld gerechnet haben und nun darauf angewiesen sind. Denn was weiterhin geplant ist: Die neue Förderung soll rückwirkend für Zulassungen ab dem 1. Januar 2026 gelten.