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2018 veröffentlichte die Journalistin Anna Hunger in der Wochenzeitung "Kontext" einen Artikel, in dem sie aus privaten Chats zitierte. Sie sollten die rechtsextreme Gesinnung eines AfD-Mitarbeiters im baden-württembergischen Landtag belegen. Der Mann ging juristisch dagegen vor, klagte auf Unterlassung und Schadenerstatz.
"Wir dachten schon, da wird was passieren, aber nicht so ein Hammer", erzählt Anna Hunger diese Woche im Übermedien-Podcast. Es sei von Anfang an darum gegangen, „uns als kleine Zeitung platt zu machen“. Nachdem "Kontext" in den ersten Instanzen größtenteils Recht bekommen hatte, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich gegen die Wochenzeitung aus Stuttgart.
Rund 100.000 Euro Geldstrafe soll das Blatt zahlen. Die Begründung: Die Beklagten hätten nicht nachweisen können „dass die Chatbeiträge authentisch seien, d.h. tatsächlich vom Kläger stammten“. Sie hätten so viele „Einzelfallumstände" offenlegen müssen, „dass ein Rückschluss auf die Verlässlichkeit des Informanten und der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Information gezogen werden kann“, schreibt das Gericht.
Für Hunger und ihre Zeitung ist das Urteil eine „Klatsche für den Informantenschutz“. Das Gericht habe sie damit quasi aufgefordert, findet Hunger, die Quelle für die Chats zu nennen. Wie geht es nun weiter? Was bedeutet so ein langwieriger Rechtsstreit für die Arbeit in der Redaktion? Und kann sich "Kontext" das alles überhaupt leisten?
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2018 veröffentlichte die Journalistin Anna Hunger in der Wochenzeitung "Kontext" einen Artikel, in dem sie aus privaten Chats zitierte. Sie sollten die rechtsextreme Gesinnung eines AfD-Mitarbeiters im baden-württembergischen Landtag belegen. Der Mann ging juristisch dagegen vor, klagte auf Unterlassung und Schadenerstatz.
"Wir dachten schon, da wird was passieren, aber nicht so ein Hammer", erzählt Anna Hunger diese Woche im Übermedien-Podcast. Es sei von Anfang an darum gegangen, „uns als kleine Zeitung platt zu machen“. Nachdem "Kontext" in den ersten Instanzen größtenteils Recht bekommen hatte, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich gegen die Wochenzeitung aus Stuttgart.
Rund 100.000 Euro Geldstrafe soll das Blatt zahlen. Die Begründung: Die Beklagten hätten nicht nachweisen können „dass die Chatbeiträge authentisch seien, d.h. tatsächlich vom Kläger stammten“. Sie hätten so viele „Einzelfallumstände" offenlegen müssen, „dass ein Rückschluss auf die Verlässlichkeit des Informanten und der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Information gezogen werden kann“, schreibt das Gericht.
Für Hunger und ihre Zeitung ist das Urteil eine „Klatsche für den Informantenschutz“. Das Gericht habe sie damit quasi aufgefordert, findet Hunger, die Quelle für die Chats zu nennen. Wie geht es nun weiter? Was bedeutet so ein langwieriger Rechtsstreit für die Arbeit in der Redaktion? Und kann sich "Kontext" das alles überhaupt leisten?
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