Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Wer kranke Menschen ans Bett fesselt, braucht dafür eine richterliche Entscheidung. Es geht bei dem Urteil um Patienten in einer Psychiatrie. Geklagt hatten zwei Männer. Einer wurde in München acht Stunden lang an Füßen, Händen, Bauch, Brust und Kopf so am Bett fixiert, dass er nicht einmal mehr den Kopf bewegen konnte. Er war stark betrunken und galt als gefährlich für sich selbst. In Baden-Württemberg hatte ein Mann in der Psychiatrie mit Gegenständen geworfen. Deswegen wurde er über mehrere Tage zeitweise festgebunden. In Hessen muss Professor Ansgar Klimke, ärztlicher Direktor an der Vitos Klinik Hochtaunus, auch mitunter entscheiden, ob so etwas nötig ist.