Eine gleichzeitig gute und schlechte Nachricht...
Ergebnisse in den Übungsklausuren weichen oft ab von den Noten im Staatsexamen. Das liegt zum einen daran, dass viele Studierende nicht unter "echten" Bedingungen schreiben - diese Konstellation möchte ich hier ausblenden, denn dann würde man Äpfel mit Karotten vergleichen.
Aber auch, wenn du unter realistischen Bedingungen geschrieben hast, gibt es zwei maßgebliche Faktoren, die du berücksichtigen solltest, wenn du von deinen Noten in den Übungsklausuren auf die Noten im Examen schließt:
Aufzählungs-TextIm Examen erfolgt in der Regel eine der zwei Korrekturen durch ProfessorInnen. Insbesondere, wenn du eine im Lösungsvorschlag nicht vorgesehene, unkonventionelle Lösung eingereicht hast, sind diese eher in der Lage (und trauen sich auch eher) dies zu honorieren.Aufzählungs-TextAuch die Aufgabenstellungen im Examen haben einen Zwischenfilter in den entsprechenden Justizprüfungsämtern, wo eingereichte Klausurvorschläge überprüft werden. Dies ist nicht der Fall bei extern gestellten Übungsklausuren.Deine bisherigen Noten sind natürlich trotzdem ein Indiz für dein bisheriges Leistungslevel, sie stecken dich aber nicht automatisch in eine bindende Schublade.
Unabhängig von deinen bisherigen Noten gilt es, dich weiterzuentwickeln, mehr zu verstehen, das Verstandene verständlicher wiederzugeben. Wenn du bisher gute Noten hast, mit einem zusätzlichen angenehmen Hintergrundgefühl. Wenn es bisher nicht so gut lief, mit der Erkenntnis, dass du dadurch keinen permanenten Stempel gekriegt hast. Weil du dich sowieso weiter entwickeln wirst bis zum Examen. Und weil vielleicht dieses nicht ganz so angenehme Indiz nicht korrekt war.
So oder so: Keep on going!
Hat dir diese Folge und insbesondere die Art und Weise, wie ich an Jura rangehe, gefallen?
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