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Über das Phänomen AGG-Hopping wurde bereits viel geschrieben. Im Laufe der Jahre wurde es zunehmend ruhiger um die missbräuchliche Berufung auf das AGG im Zusammenhang mit Bewerbungen auf teilweise fehlerhaft ausgeschriebene Stellen. Ein Urteil des LAG Hamm vom 5.12.2023 (6 Sa 896/23) zeigt nun eindrücklich, warum das so ist.
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By Arbeit und ArbeitsrechtÜber das Phänomen AGG-Hopping wurde bereits viel geschrieben. Im Laufe der Jahre wurde es zunehmend ruhiger um die missbräuchliche Berufung auf das AGG im Zusammenhang mit Bewerbungen auf teilweise fehlerhaft ausgeschriebene Stellen. Ein Urteil des LAG Hamm vom 5.12.2023 (6 Sa 896/23) zeigt nun eindrücklich, warum das so ist.
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