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Sogar der Duden hat die Begriffe Krankfeiern und Blaumachen aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit fernbleiben ohne wirklich krank zu sein“ und zum anderen „während eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit gehen“. Beides schadet dem Arbeitgeber massiv aber die arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sollten gut durchdacht sein, zumal sie sehr begrenzt sind.
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By Arbeit und ArbeitsrechtSogar der Duden hat die Begriffe Krankfeiern und Blaumachen aufgenommen. Die Definition lautet zum einen „der Arbeit fernbleiben ohne wirklich krank zu sein“ und zum anderen „während eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit gehen“. Beides schadet dem Arbeitgeber massiv aber die arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten sollten gut durchdacht sein, zumal sie sehr begrenzt sind.
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