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Ein dienstliches Kleidungsstück, getragen auf einer Mottoparty, kann für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses verantwortlich sein. Unser Ausgangsfall spielt zwar im Beamtenrecht, gleichzeitig wirft er aber die weitergehende Frage auf: Was dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern erwarten? Wir sprechen darüber, wie weit der Arbeitgeber sich in die privaten Angelegenheiten einmischen kann – während und außerhalb der Arbeitszeit.
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By Arbeit und ArbeitsrechtEin dienstliches Kleidungsstück, getragen auf einer Mottoparty, kann für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses verantwortlich sein. Unser Ausgangsfall spielt zwar im Beamtenrecht, gleichzeitig wirft er aber die weitergehende Frage auf: Was dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern erwarten? Wir sprechen darüber, wie weit der Arbeitgeber sich in die privaten Angelegenheiten einmischen kann – während und außerhalb der Arbeitszeit.
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