Dass eine Klage gegen Ungerechtigkeit im eigenen Betrieb eine gewichtige Rolle in den künftigen M+E-Tarifverhandlungen spielen würde, hätte wohl niemand gedacht. Wer wie Kathi in Teilzeit arbeitet, kennt es wahrscheinlich: Alles, was von der Regel abweicht, sorgt nicht gerade für Begeisterung auf der Arbeitgeberseite. Trotz einer entsprechenden Regelung im Tarifvertrag ließ sich Kathi nicht davon abhalten, zu klagen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab ihr Recht. Wie es dazu kam, erfahrt ihr in diesem Küstentalk.