Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine elektronische Fußfessel für den Täter besser geschützt werden. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Elektronische Fußfesseln überwachen den Aufenthaltsort einer Person und schlagen Alarm, wenn sich Täter etwa der Wohnung eines Opfers nähern.
Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine elektronische Fußfessel für den Täter besser geschützt werden. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Elektronische Fußfesseln überwachen den Aufenthaltsort einer Person und schlagen Alarm, wenn sich Täter etwa der Wohnung eines Opfers nähern.