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In dieser Short-Folge von Nize2Know – eurem SHK Wissenspodcast spricht Daniel Prin mit Niklas Lux, Produktmanager bei Wolf im Bereich Smart Home & digitale Regelung.
👉 Thema der Episode: Paragraph 14a EnWG – was steckt dahinter und was bedeutet er für Endverbraucher und Heizungsbauer?
Niklas erklärt, warum Verteilnetzbetreiber künftig die Leistung von Wärmepumpen und anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in netzkritischen Situationen begrenzen dürfen und warum das kein Nachteil für Betreiber ist. Statt Abschaltungen wie früher (dreimal täglich bis zu 2 Stunden), gibt es jetzt nur noch Leistungsbegrenzungen – im Worst Case auf 4,2 kW.
Wir klären außerdem:
Welche Vorteile Paragraph 14a mit sich bringt
Welche finanziellen Ausgleichsmodelle (z. B. reduzierte Netzentgelte ab ca. 140 € pro Jahr) es gibt
Warum Betreiber keine Komforteinbußen befürchten müssen
Am Ende zeigt sich: Das Schreckgespenst Paragraph 14a verliert seinen Schrecken – und bietet sogar Chancen für Betreiber und Installateure.
🔗 Gast: Niklas Lux, Produktmanager Smart Home & digitale Regelung bei Wolf
🎧 Moderation: Daniel Prin
🎙️ Nize2Know Short: Paragraph 14a einfach erklärt
 By Heizungsbauer aus Leidenschaft
By Heizungsbauer aus LeidenschaftIn dieser Short-Folge von Nize2Know – eurem SHK Wissenspodcast spricht Daniel Prin mit Niklas Lux, Produktmanager bei Wolf im Bereich Smart Home & digitale Regelung.
👉 Thema der Episode: Paragraph 14a EnWG – was steckt dahinter und was bedeutet er für Endverbraucher und Heizungsbauer?
Niklas erklärt, warum Verteilnetzbetreiber künftig die Leistung von Wärmepumpen und anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in netzkritischen Situationen begrenzen dürfen und warum das kein Nachteil für Betreiber ist. Statt Abschaltungen wie früher (dreimal täglich bis zu 2 Stunden), gibt es jetzt nur noch Leistungsbegrenzungen – im Worst Case auf 4,2 kW.
Wir klären außerdem:
Welche Vorteile Paragraph 14a mit sich bringt
Welche finanziellen Ausgleichsmodelle (z. B. reduzierte Netzentgelte ab ca. 140 € pro Jahr) es gibt
Warum Betreiber keine Komforteinbußen befürchten müssen
Am Ende zeigt sich: Das Schreckgespenst Paragraph 14a verliert seinen Schrecken – und bietet sogar Chancen für Betreiber und Installateure.
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