
Sign up to save your podcasts
Or


Vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 findet die Männer-Fußballweltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA statt. Mexiko wird zum dritten Mal eine Fußballweltmeisterschaft ausrichten. Die Austragung in drei Ländern ist ein Novum in der Geschichte der Fußballweltmeisterschaften. Hintergrund ist unter anderem die Ausweitung der teilnehmenden Länder. Bisher konnten sich 32 Nationen für das Finalturnier qualifizieren. 2026 werden 48 Nationalteams dabei sein, was 104 Fußballspiele ergibt.
In der Sendung diskutieren zwei Expertinnen über internationalen Fußball, Ökologie und Frauen*rechte. Thematisiert werden die Rahmenbedingungen von FIFA-Events und deren konkrete Auswirkungen auf Mexiko: Welche Art von Entwicklung ist in der Fußballhochsaison zu erwarten?
Tania Napravnik im Gespräch mit
Hanna Stepanik ist Projektreferentin bei der Fairplay-Initiative und leitet den Bereich „Sport und Menschenrechte“ sowie konkret das Projekt „GAME ON“ zur FIFA-WM 2026.
Lorena Olarte ist Lektorin für Internationale Politik und Doktorandin an der Universität Wien mit Studienstationen in Mexiko und Paris – an der UNAM und an der Sciences Po. In ihrer Arbeit beschäftigt sie sich mit ökopolitischen Fragestellungen, mit ökosozialen Kämpfen und der Frage, wie diese Politik mitgestaltet werden kann.
Weitere Informationen unter
https://www.fairplay.or.at/projekte/game-on
Musik vom https://echoes-of-erebos.at/
Grandma’s Ashes – Cold Sun Again
Sleeping Karma – Paralya
Veranstaltungsankündigung zum Thema:
Arbeit und Reichtum im Kapitalismus
Montag 11. Mai 19:00 in Graz
Dienstag 12. Mai 19:00 in Wien
Dass man mit Arbeit keinen Reichtum anhäufen kann, gehört zum marktwirtschaftlichen Erfahrungsschatz. Zumindest nicht mit der eigenen Arbeit eigenen Reichtum. Mit anderer Leute Arbeit reich zu werden, ist in der Marktwirtschaft allerdings ganz normal: Automobilunternehmen, Lieferdienste, Smartphone-Kapitale häufen gigantische Umsätze und Gewinne an, mit der Arbeit von Dienstkräften, die man in gewisser Verdrehung der Tatsachen „Arbeitnehmer“ nennt, obwohl die doch ihre Arbeit, Lebenszeit und Lebenskraft bei der Erstellung der Dinge und Dienstleistungen hergeben. Im Interesse derjenigen, die seltsamerweise „Arbeitgeber“ genannt werden.
https://de.gegenstandpunkt.com/publikationen/buecher/arbeit-reichtum
Freiheit und Gleichheit?
[Die Linke ist tot, es lebe die Linke! (Platypus) – Die Linke ist albern! (Marx)]
Erinnerung an eine klassische Absage an diesbezügliche Ideale:
Noch deutlicher:
„Die Sphäre der Zirkulation oder des Warenaustausches, innerhalb deren Schranken Kauf und Verkauf der Arbeitskraft sich bewegt, war in der Tat ein wahres Eden der angebornen Menschenrechte. Was allein hier herrscht, ist Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Bentham. Freiheit! Denn Käufer und Verkäufer einer Ware, z.B. der Arbeitskraft, sind nur durch ihren freien Willen bestimmt. Sie kontrahieren als freie, rechtlich ebenbürtige Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur als Warenbesitzer aufeinander und tauschen Äquivalent für Äquivalent. Eigentum! Denn jeder verfügt nur über das Seine. Bentham! Denn jedem von den beiden ist es nur um sich zu tun. Die einzige Macht, die sie zusammen und in ein Verhältnis bringt, ist die ihres Eigennutzes, ihres Sondervorteils, ihrer Privatinteressen. Und eben weil so jeder nur für sich und keiner für den andren kehrt, vollbringen alle, infolge einer prästabilisierten Harmonie der Dinge oder unter den Auspizien einer allpfiffigen Vorsehung, nur das Werk ihres wechselseitigen Vorteils, des Gemeinnutzens, des Gesamtinteresses. “ (Marx, MEW 23, S. 189 f.)
Die gute Nachricht lautet damit: „Freiheit und Gleichheit“ existieren bereits, im „Geldsystem“, sie sind schon verwirklicht, diesbezügliche Anstrengungen und Hoffnungen sind deplatziert: Die Freien und Gleichen interagieren heftig, und vollbringen dadurch den Gemeinnutzen. Die schlechte Nachricht lautet, diese edlen Prinzipien sind von zweifelhaftem Nutzen, zumindest für den größten Teil der Betroffenen. Die Teilnehmer der kapitalistischen Erwerbsgesellschaft sind allesamt frei und gleich darin nämlich, sich nur um sich selbst kümmern zu müssen, nur ihren individuellen Bedürfnissen folgen zu dürfen – die alle am Gelderwerb hängen, weswegen sich das Verhältnis von Gelderwerb als das Mittel für allfällige Bedürfnisse überwiegend umdreht, und der Gelderwerb zur primären Notwendigkeit, zum dominierenden Bedürfnis wird. Immerhin: Keiner darf gegen seinen Willen in den Dienst an fremden Interessen gezwungen werden, niemand muss das Seine, sein Eigentum, gezwungenermaßen hergeben. Darin, in dieser ihrer gesetzlich geschützten Position, sind sie alle gleich. (Vom Steuerzahlen und Kriegsdienst wird hier noch abgesehen, die Obrigkeit genehmigt sich natürlich die genannten Zugriffe.) Die Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit gestaltet sich als „Ungleichheit und Unfreiheit“, indem alle sich als Eigentümer betätigen müssen, gleichgültig bzw. rücksichtslos dagegen, ob sie über ein solches verfügen oder nicht, und sich gegebenenfalls selber zu Markt tragen müssen. Die Gleichheit sollizitert den Klassengegensatz, die Abhängigkeit der Eigentumslosen, die für ihr kleines und klein bleibendes Eigentum arbeiten müssen, und dafür auf die besitzende Klasse angewiesen sind, die durch die gekaufte fremde Arbeitskraft ihr Eigentum vermehrt. Darum lautet bei Marx die Fortsetzung der zitierten Polemik aus dem „Kapital“ – den Weg in die „Ungleichheit und Unfreiheit“ – so:
„Der ehemalige Geldbesitzer schreitet voran als Kapitalist, der Arbeitskraftbesitzer folgt ihm nach als sein Arbeiter; der eine bedeutungsvoll schmunzelnd und geschäftseifrig, der andere scheu, widerstrebsam, wie jemand, der seine eigne Haut zu Markt getragen und nun nichts andres zu erwarten hat als die – Gerberei.“ (MEW 23, S. 191)
Schon die Erfinder von Freiheit und Gleichheit:
Man bewundert daher völlig zu Recht den Weitblick der Erfinder von Freiheit und Gleichheit, namentlich der damaligen Französischen Nationalversammlung, die schon in ihrer ersten Fassung der „angebornen Menschenrechte“ anno 1789 jeder Verwechslung dieser edlen Prinzipien mit sozialer Gleichmacherei eine unmissverständliche Absage erteilt hat, durch das Menschenrecht auf den gemeinen Nutzen:
„Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.“ (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen, Artikel 1, zitiert nach wikipedia )
Dass die „Rechte“ gleich sind, ist eine Sache – aber vor jeder Begeisterung bezüglich dieser Gleichheit ist doch zu fragen, worin bestehen sie denn, diese Rechte, was ihr Inhalt ist, was wird denn da gewährt, denn daran hängt doch deren Qualität und Bekömmlichkeit; und wieso werden noch vor der Konkretisierung der „gleichen Rechte“ umstandslos die „sozialen Unterschiede“ affirmiert? Folgt im nächsten Artikel:
„Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.“ (Artikel 2)
Wir nehmen zur Kenntnis: Die herbeizitierte und vereinnahmte „Natur“ bewirkt aus sich heraus genau so wenig wie vorher die „Geburt“ – es braucht eindeutig eine „politische Vereinigung“, um diesen Rechten die gebührende Geltung zu verschaffen. Diese „politische Vereinigung“ ist mithin das Subjekt, das die „Menschenrechte“, den „gemeinen Nutzen“ und damit die „sozialen Unterschiede“ organisiert, durch die Sicherheit von Person und Eigentum. Es übt dafür mit Recht Gewalt, und es separiert durch diese Rechte die gerade noch als „gleich“ beschrifteten Menschen in unterschiedene nationale Kollektive:
„Der Ursprung jeder Souveränität ruht letztlich in der Nation. Keine Körperschaften, kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihr ausgeht.“ (Artikel 3)
Woraus sich ergibt: Die „Menschenrechte“ in ihrer praktischen Ausprägung, als die von der jeweiligen Souveränität gewährten Grundrechte, die existieren als „Bürgerrechte“, sie kommen den anerkannten Staatsbürgern zu, vulgo den Inländern, dem großen Rest der Menschen außerhalb jedenfalls nicht. Wer im nationalen Territorium nicht anwesend sein darf, kommt nicht in ihren Genuss. (Aber immerhin ist sogar die Deportation von unerwünschten Migranten unter Respekt vor deren Rechten durchzuführen, das bricht sich im Alltag darauf herunter, dass jede Remigration nach Vorschrift abzuwickeln ist – und die Vorschriften sind auch danach; Anschauungsmaterial ist jeder aktuellen Berichterstattung zu entnehmen.) Jedenfalls ist auch der Umgang mit Menschen ohne die angeborenen Bürgerrechte sehr wohl in der angekündigten Gleichmacherei aufgehoben:
„Nur das Gesetz hat das Recht, Handlungen, die der Gesellschaft schädlich sind, zu verbieten. … Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. … Es soll für alle gleich sein, mag es beschützen, mag es bestrafen.“ (Artikel 5 bzw. 6)
Alle Figuren im Machtbereich des Souveräns sind seiner Gewalt unterworfen, auch in diesem Sinn sind alle gleich; sein Recht gilt für alle. Das bedeutet natürlich nicht, dass jedes Gesetz für jeden gilt. Das unveräußerliche Menschenrecht auf „Sicherheit“ bezieht sich auf den Umgang der Freien und Gleichen untereinander – es schützt aber nicht vor dem Gesetz. Der Menschenrechtsstaat unterscheidet im weiteren Vollzug nicht nur Inländer und Ausländer als Inhaber sehr unterschiedlicher Rechte und Pflichten. Auch der Klassengesellschaft mit den „sozialen Unterschieden“, mit einer besitzenden und einer arbeitenden Klasse erweist die Rechtsordnung ihren Respekt: Im Steuerrecht ebenso wie im Unternehmens- und Arbeits- und Sozialrecht usw. werden die verschiedenen Einkommensquellen Arbeit und Kapital sachlich differenziert behandelt, wegen des „gemeinen Nutzens“. Und, nicht zuletzt am natürlichen Unterschied der Geschlechter befestigt keineswegs die Geburt oder die Natur, sondern der Gesetzgeber unterschiedliche Rechtsfolgen, und macht sich auf diese Weise um die Ausgestaltung einer waldursprünglichen Natur zum gesellschaftlich verankerten „Gender“ verdient.
(Siehe auch: „Freiheit und Gleichheit: Der Schutz von Person und Eigentum“
Noch einmal die Würdigung der Denkfigur selbst: Das, was „der Mensch“ angeblich von Geburt und Natur je schon ist, das wird er erst durch eine Herrschaft, die ihn zu dem macht, ihm erst zu den Rechten verhilft, die ihm ohnehin eigen sind. Dadurch, dass sie sich hoheitlich quasi an die ihr unterworfenen Menschen anschmiegt, ihnen entspricht, ihnen gerecht wird, dadurch geht die Herrschaft absolut in Ordnung und ist mit „Unterdrückung“ nicht zu verwechseln; unbeschadet dessen, was sie in der Entfaltung von Recht und Eigentum alles heraufbeschwört.
(Siehe auch: „Die Legitimation staatlicher Gewalt durch das Menschenrecht“
„Gleiches“ gleich und „Ungleiches“ ungleich – was denn nun?
In sehr allgemeiner Form ist ein Gleichheitsgrundsatz ein Pfeiler moderner Rechtsordnungen. Nachdem so ein bürgerlicher Staat viel zu tun hat, wenn der Tag lang ist, befasst er sich u.a. mit verschiedensten kollidierenden Ansprüchen von Menschen – die sich mit ihren Interessen in aller Regel nur noch so befassen, dass sie laufend benörgeln, der Staat verstoße gegen seine eigenen Prinzipien, vor allem in Sachen Gleichheit. Doch diesbezüglich ist längst alles gesagt:
„Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln, wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. … Im österreichischen Verfassungsrecht ist der Gleichheitssatz in Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und Art. 2 des Staatsgrundgesetz 1867 als Staatsbürgerrecht verankert. Er verpflichtet den Staat grob gesprochen ‘gleiches gleich, ungleiches ungleich’ zu behandeln. Dies bedeutet für den einfachen Gesetzgeber das Verbot einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung oder Benachteiligung von bestimmten Personen(gruppen).“ https://www.rechteasy.at/wiki/gleichheitssatz/
Ungleichheit ja bitte, aber nur „sachlich“! Wie ist das nun mit „den Frauen“ und „den Männern“? Alles eine Frage der Macht und ihrer sachlichen Rechtfertigung! Dazu zwei Anekdoten: Im vorigen Jahrhundert wurde in Einführungsvorlesungen gern und augenzwinkernd an die Rationierung von Zigaretten unmittelbar nach Kriegsende erinnert – Männern stand ein größeres Glimmstängelkontingent zu, weil Frauen … damals ungleich waren, irgendwie. Ein aktueller Erfolg der Angleichung der Geschlechter sieht so aus:
Bisher wurde davon ausgegangen, langes Haar sei eine der Frau nun einmal („natürlich“?) immanente Eigenheit, während zumindest beim uniformierten Mann das Kurzhaar artgerecht sei; natürlich darf beim Militär weiterhin die Haarpracht „den Sitz der Kopfbedeckung nicht behindern“. Wenn man sich da in die ungemein spannende Frage „gleich“ oder „ungleich“ hineingrübelt, übersieht man womöglich den entscheidenden Punkt: Egal wie die Sache ausgeht, es handelt sich um eine politische Entscheidung, eine Festlegung, die gegebenenfalls von der zuständigen staatlichen Rechtsabteilung (dem VfGH) bestätigt oder verworfen wird. Und, ebenfalls egal wie die Sache ausgeht, die Elementarform der legitimatorischen Idee besteht nach wie vor darin, die jeweilige Gleich- bzw. Ungleichheit würde nicht erst politisch hergestellt, festgelegt, sondern wäre vorgefunden, und die Behandlung würde sich an vorfindlichen Eigenheiten orientieren.
[Exkurs: Bevor sich jemand über eine ganz gleiche Gleich-Behandlung der Frisur freut oder sie komisch findet, wäre wieder zu klären, worum es bei der fraglichen Behandlung überhaupt geht, welche Zwecke von der handelnden Instanz an den Behandelten jeweils vollstreckt werden. Immerhin läuft in Österreich gerade eine Debatte über eine angekündigte Verlängerung des (nur für Männer) verpflichtenden Wehrdienstes, nun immerhin auch für männlich gelesene Langhaarige. Im Vergleich mit Deutschland fällt auf, dass hier öffentlich wahrnehmbare Einsprüche der betroffenen Jugend gegen ihre Verwendung als Kanonenfutter (aktuell vmtl. besser: Drohnenfutter) völlig fehlt. Die Sache wird unter die üblichen Geplänkel der Parteienkonkurrenz subsumiert, auch da darf die „Gleichheit“ und die Gerechtigkeit nicht zu kurz kommen, weil die ÖVP auch den Zivildienst verlängern will, damit der weiterhin länger dauert als der Wehrdienst – als moralischer und praktischer Minuspunkt für die „ungleichen“ Drückeberger.
Der Vollständigkeit halber: Die Verwendung der männlichen Jugend als Menschenmaterial geht freiheitlich und gleichheitlich und menschenrechtlich völlig in Ordnung, zumindest legitimations-mäßig. Denn wenn es so sein sollte, dass „der Mensch“ zu seiner Menschwerdung die staatliche Herrschaft unabdingbar braucht, weil erst diese ihm die ihm ohnehin von Natur und Geburt verliehenen Rechte auch realiter spendiert, dann muss dieser so hinkonstruierte „Mensch“ auch bereit sein, für diese „seine“ Herrschaft – also für die unhintergehbare Bedingung seiner eigenen menschlichen Existenz – ins Gras zu beißen. Dumm gelaufen, die ganz Angelegenheit. Exk. Ende.]
Das erwähnte Gleichheitsprinzip gilt schon längere Zeit nicht nur für die staatliche, sondern auch für die privatautonome Menschenbehandlung, vor allem in der Wirtschaft:
„Seit 1979 gibt es in Österreich Bestimmungen zur Gleichbehandlung … Heute gibt es nicht mehr nur ein Diskriminierungsverbot beim Entgelt, sondern reicht das Gleichbehandlungsgebot von der Bewerbungsphase bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus gilt das Diskriminierungsverbot auch bei der Berufsberatung, Berufsausbildung, Umschulung und bei selbständiger Tätigkeit. Die wichtigste Änderung erfolgte 2004. … Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in der Arbeitswelt seither vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. … So sind Ungleichbehandlungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit in den Bereichen Bildung, soziale Vergünstigungen, Sozialschutz sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen untersagt. … Ein wichtiger Bereich stellt hier z. B. der Diskriminierungsschutz beim Wohnraum dar.“ („Gleichbehandlungsrecht in Österreich“ https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/Themen/rechtliches/gleichbehandlungsrecht-in-oesterreich.html)
Das Diskriminierungsverbot nimmt seinen Ausgang in der Ökonomie, rein individuell-sachfremde Präferenzen von Arbeitgebern oder Vorgesetzten sollen irrelevant sein, wenn es doch ums Benutzen und Benutzt-Werden geht, beide Seiten sollen ihrem Interesse folgen, und keinen diesbezüglich nebensächlichen Neigungen. Darin ist reflektiert, dass Lohnarbeit eben doch kein sachlich-technisches Verhältnis ist, wie das von Rohstoff zu Maschine, sondern ein Machtverhältnis zwischen Menschen samt persönlicher Abhängigkeit der Untergebenen, was der Dienstgeber aber nicht „missbrauchen“ dürfe, wenn es doch rein um seinen ökonomischen Vorteil gehen soll. Bzw. müssen sich Arbeitgeber und Vermieter halt sachliche Begründungen zurechtlegen, oder gar keine Begründung mitteilen – wenn etwa jemand einen Job oder eine Wohnung nicht bekommt, weil von der Ausgangslage her klar ist, dass von mehreren Interessenten nur einer zum Zug kommen kann. Nachdem auch die im Ausbildungs- und Sozialwesen gängigen Über- und Unterordnungsverhältnisse viel Spielraum zu übergriffiger Ausnutzung bieten, legt der Gesetzgeber auch hier Wert auf die jeweilige Sachlichkeit. Und weil die untersagten Praktiken durch Verbote natürlich nicht verhindert werden, dürfen Betroffene sogar klagen. Das passiert in der Regel allerdings erst während oder nach der Auflösung eines Dienstverhältnisses, weil eine Konfrontation vor dem Arbeitsgericht das „Vertrauen“ des Dienstgebers beschädigt, auf das er ein Recht hat.
Der aktuelle spektakuläre Fall in Österreich spielt in einer etwas anderen Sphäre, es geht bzw. ging um eine gehobene Position im öffentlichen Dienst (Leitung Finanzamt); ein hochrangiger Politiker wurde erstinstanzlich verurteilt, weil er einem Parteifreund an besser qualifizierten Konkurrenten vorbei einen Posten zugeschanzt hatte, wodurch diese diskriminiert wurden. Auch da besteht die Rechtslage, und – daher spektakulär – zum ersten Mal auch die Rechtsprechung nach dem Strafrecht, auf dem vorgesehenen geordneten Verfahren.
Und nun zu etwas ganz anderem!
Es gibt eine Abteilung in Sachen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, da hat sich mittlerweile und so halbwegs herumgesprochen, wie Gleichheit auf Gleichgültigkeit, Rücksichtslosigkeit und echte Schädigung hinausläuft, nämlich in der medizinischen Diagnostik und Therapie: Da war die durchschnittliche männliche Physis die längste Zeit das Maß aller Dinge, weswegen bei Frauen manche Symptome systematisch falsch diagnostiziert und behandelt wurden. Ja, mir ist klar, so war das mit der Forderung nach „Gleichheit“ natürlich nicht gemeint – aber wie war oder wie ist es denn gemeint?
Ein sachlich notwendiger Einschub: In dem Sinn würde ich gern dem häufig gedankenlosen Gleichheitsgedöns eine kleine Aufgabe übertragen: Wer unbedingt und gewohnheitsmäßig weiterhin nach Gleichheit seufzen bzw. deren Abwesenheit beklagen möchte, möge doch erst mal erklären, wer denn warum und inwiefern bzw. worin „gleich“ sein soll; bzw. wer auf welcher Basis von wem „gleich“ behandelt werden möchte. Außerdem wäre schon zu überlegen, warum aus der jeweiligen, als eigentlich angelegt vorgestellten, als versprochenen, eigentlich sein-sollenden Gleichheit bis dato nichts geworden ist!
Wie wird Wissen produziert? Und wie zirkuliert es? Geleitet von diesen Fragen haben sich Studierende der Abteilung Kunst- und Kulturwissenschaften der Universität für angewandte Kunst mit dem Format des Audio Papers und der Praxis des Field Recordings beschäftigt.
Im Rahmen des Seminars „Sonic Thinking“ unter der Leitung von Kristina Pia Hofer sind fünf Audio Papers entstanden, die die Studierenden in diesem Beitrag präsentieren und in einem Gespräch gemeinsam reflektieren.
Hardly any other religion has been subject to such negative stereotypization as Voodoo. Consequently, many people don’t know anything about the true nature of the West African spiritual practice. The religion has more than 60 million active practicioners and originated in the region that today is called Bénin.
In this episode we debunk some of the many false believes related to Voodoo and go back to the early days when the spiritual practice of Voodoo emerged. Enjoy!
Das vierte Kapitel der Post Covid Society zum Thema ‚dark glamour‘ fand am 24.01.2026 im kv.r. (Hernalser Hauptstraße 86) statt. Julia Grillmayr las einen neuen von ihr verfassten Text mit dem Titel ‚Creature (of the night) Comfort‘ und Monsterheart präsentierte eine Auswahl ihrer düstersten Lieder, inklusive Stücke aus ihrem neuen Album ‚Melody Maker‘, erschienen bei Siluh Records. Sie hören hier einen Mitschnitt der Lesung und des Konzerts.
Post Covid Society ist ein Ort für Wörter und Klänge. Für Menschen mit Post Covid oder mit anderen Einschränkungen; und für alle die, die sich einfach mal hinlegen wollen. Alles findet nämlich immer im Liegen statt. Lokale Autor:innen, Künstler:innen und Musiker:innen widmen sich in sechs Kapiteln auf ihre ganz persönliche Art den Themen der jeweiligen Kapitel.
Das nächste Kapitel findet am 4.4. in den Westbahnstudios statt.
04.05.2026
In dieser Ausgabe vom C3-Radio geht es um die Global-Gateway-Initiative der Europäischen Union – ein zentrales Instrument der aktuellen Entwicklungs- und Außenwirtschaftspolitik. Die EU will damit weltweit Investitionen in Infrastruktur, Energie, Digitalisierung und Bildung mobilisieren und gleichzeitig ihre wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen stärken. Doch was bedeutet das für die Entwicklungspolitik?
Gemeinsam mit dem Politikwissenschaftler Lukas Schlögl (ÖFSE) ordnen wir die aktuellen Veränderungen ein und zeigen, wie stark Themen wie Rohstoffe, Lieferketten und geopolitische Konkurrenz heute im Vordergrund stehen.
Mit Aaron Gruber, Referent für Außenwirtschaftspolitik der Arbeiterkammer Wien schauen wir uns an, wie Global Gateway konkret funktioniert. Insbesondere das Zusammenspiel von öffentlichen Geldern und privaten Investitionen.
Am Beispiel des Bildungsbereichs wird schließlich deutlich, wie sich Prioritäten verschieben: Margarita Langthaler, Bildungsexpertin bei der ÖFSE zeigt, warum Bildung im Rahmen von Global Gateway zunehmend als Instrument für wirtschaftliche Entwicklung gedacht wird und welche Risiken das für soziale Ziele und Bildungssysteme im Globalen Süden mit sich bringt.
Gäste: Aaron Gruber (AK Wien), Margarita Langthaler (ÖFSE), Lukas Schlögl (ÖFSE)
How can civil protests reshape political practice? How can grassroots activism function without centralized leadership? And what role can universities play as spaces for democratic engagement?
In this panel discussion, student activists from Serbia reflect on their protests, organizational strategies, and the broader political implications of their work—offering first-hand insights into a movement that has mobilized across campuses and cities.
With:
Moderation: Tamara Cvetković – Institute for Culture Management and Gender Studies, mdw – University of Music and Performing Arts Vienna.
The event was part of the “Days of Attention — Student Protests in Serbia” at the University of Vienna.
The discussion was recorded on April 15, 2026, at the Depot – Kunst und Diskussion.
Zum dritten Mal findet am THANKS Day, dem 14. Mai, die THANKS Gala statt. Diesmal wird der rote Teppich für Alleinerziehende und ihre Kinder ab 17:00 im Ehrbarsaal, Mühlgasse 30, 1040 Wien, ausgerollt. Auf dem Programm stehen neben prominenten Redner*innen auch Podiumsdiskussionen und Live Acts.
Maria Stern, Veranstalterin des THANKS Days und der gleichnamigen Gala, spricht über die schwierige Lebenssituation Alleinerziehender und ihrer Kinder, erläutert, in welcher Weise ihnen zu helfen ist und gibt Ausblicke auf die Veranstaltung.
Website Thanks Day
(CC) 2026 BY-NC-SA V4.0 – Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung bei Namensnennung gestattet, kommerzielle Nutzung ausgenommen, Weitergabe unter gleichen Bedingungen; Herbert Gnauer (ORANGE 94.0)
Starting with the book „Try Anarchism for Life -The Beauty of our Circle“ by Cindy Barukh Milstein this slot of the anarchist & anti-authoritarian Radio Marathon asks participants of the international radio gathering for stories of beauty and joy, love and solidarity from their life and praxis as anarchists. Don’t lose that sparkle!
Look out for links to the whole anarchist & anti-authoritarian Radio Marathon, it’s 7 hours long!
In der ersten Folge dieser Staffel von „Beziehungssache – Wie wir Nähe gestalten“ schauen Barbara Volfing und Beziehungsexpertin Sophie Pogats auf die Grundlagen: Was genau ist ein Konflikt – und wann wird daraus ein Streit? Warum ziehen sich manche Menschen zurück, während andere laut werden? Und was hat das alles mit unseren Erfahrungen und Prägungen zu tun?
Außerdem wird klar: Konflikte zu vermeiden schafft keine Harmonie – sondern oft Distanz. Denn echte Nähe entsteht nicht dort, wo alles glatt läuft, sondern dort, wo wir lernen, mit Unterschieden umzugehen.
Ein besonderer Blick gilt den sogenannten „apokalyptischen Reitern“ – Kommunikationsmustern, die Beziehungen nachhaltig schädigen können, wenn wir sie nicht erkennen.
Eine Folge für alle, die verstehen wollen, was in Konflikten wirklich passiert – und warum sie ein wichtiger Teil lebendiger Beziehungen sind.
From the publisher's feed