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Zu Gast bei Jörn Hauß ist VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann, ein profunder Kenner des Unterhaltsrechts mit dessen sozialrechtlichen Bezügen und
Seit Jahren begleitet Heinrich Schürmann die jeweilige neue Düsseldorfer Tabelle zu Jahresbeginn mit einem erläuternden, aber auch kritischen Beitrag im FamRB, so zuletzt die Tabelle des Jahres 2023 (Schürmann, FamRB 2023, 34). Sollten Sie noch nicht FamRB-Abonnent sein, können Sie diesen
Immer eine Empfehlung wert ist zudem das FamRZ-Buch des heutigen Gastes „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis“, das 2022 bereits in zweiter Auflage erschienen ist.
Der Podcast befasst sich mit den Begriffen Selektion, Analyse und Profiling sowie auch Tracking und hinterfragt deren Relevanz für die datenschutzrechtliche Zulässigkeitsprüfung der entsprechenden Verarbeitung personenbezogener Daten.
Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Der Blick auf IT-Projekte insbesondere Cloud-Projekte ist nicht selten stark geprägt von dem eigenen beruflichen Schwerpunkt. Der Podcast widmet sich mit subjektiven Blick der Wechselwirkung zwischen IT- und Datenschutzrecht anlässlich der Kölner Tage zum IT-Recht 2023.
Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr
Der Podcast gibt einen Überblick über die nächsten Schritte auf dem Weg zum EU-US Data Privacy Framework – sowohl in Bezug auf die Rechtsetzung als auch in Bezug auf die zu beachtenden Anforderungen sowie die sich bereits abzeichnenden ToDos im Unternehmen.
Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Im Dezember 2022 haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde die Version 1.1 der Orientierungshilfe Telemedien 2021 veröffentlicht. Der textliche Umfang ist größer und die Eingabe im Rahmen der Konsultation zur Orientierungshilfe Telemedien 2021 vom Dezember 2021 sind ausgewertet worden. Abgesehen von den erkennbar neu eingeführten Randnummern und den Kapiteln V und VI spricht die Orientierungshilfe Telemedien 2021 in der Version 1.1 jedoch nicht explizit die Neuerungen bzw. Veränderungen im Vergleich zur Vorgängerversion an. Diese Neuerungen bzw. Veränderungen werden daher im Podcast angesprochen und auch – in der gebotenen Kürze – bewertet!
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Im ersten von bisher sieben Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtsfhof hat der Generalanwalt bereits im Oktober 2022 seinen Schlussantrag veröffentlicht. Wenn der EuGH ihm folgt: Ist das eine erste Weichenstellung in Richtung „Normalisierung“ der Schadensersatzansprüche? Jedenfalls darf eine Begrenzung der Schadensersatzansprüche nun auch nicht ins Gegenteil umschlagen, dass nach einer Phase der exzessiven Handhabung eine zu zurückhaltende Handhabung folgt. Und für Ansprüche gegen staatliche Stelle gilt ohnehin in Deutschland nochmals eine andere Betrachtung.
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Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 12.01.2023 (Rs. C‑154/21) den Auskunftsanspruch in Bezug auf die Benennung der (Kategorie der) Empfänger (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO) konkretisiert. Der Tenor der Entscheidung überrascht nicht zwingend. Die Begründung enthält aber Anhaltspunkte für die zukünftige Rechtsprechung und auch zur Anwendung der Artt. 13, 14 DSGVO in Bezug auf die Benennung der Kategorie der Empfänger. Weitere Fragen drängen sich infolge der Entscheidung geradezu auf, sind aber durch den EuGH nicht beantwortet. Der Podcast beleuchtet die Entscheidung daher über den reinen Tenor hinaus.
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Der Podcast widmet sich der Reichweite des Art.5 DSGVO und folgt dem Ansatz eines lauten Nachdenkens über die Frage darum nach, welche Pflichten umfasst sind und was nachgewiesen werden muss.
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Die Herstellung der Sicherheit der Verarbeitung ist nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO ein Muss. Aber was ist die Rechtsgrundlage, wenn hierfür personenbezogene Daten verarbeiteten werden (müssen), und kann die betroffene Person auf diesen Schutz verzichten oder zumindest einem reduzierten Schutz zustimmen? Auf diese Fragen geht dieser Podcast ein.
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Die Standardvertragsklauseln sind ein Instrument zur Legitimation des Drittlandtransfers personenbezogener Daten. Die EU-Kommission hat im Juni 2021 neue Regelungen beschlossen, die in vier Modulen unterschiedliche Konstellation gestalten. Die Übergangsfrist von den alten Standardvertragsklauseln zu den neuen endet(e) am 27.12.2022. Der Podcast gibt einen Überblick über die aktuellen Standardvertragsklauseln.
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