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Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:
Bleibt der Äusserer wirklich straflos, wenn beide Voraussetzungen nicht kumulativ gegeben sind (wenn die Aussage zwar ohne begründete Veranlassung getätigt wurde, aber nicht die Absicht bestand, Übles vorzuwerfen), denn es kann ja trotzdem eine üble Nachrede sein. Im Skript steht aber, dass er straflos bleibt. Ich bin deshalb ein bisschen verwirrt. Könnten Sie bitte diese Bestimmung erläutern?
By ContraLegemProf. Niggli beantwortet folgende Frage:
Bleibt der Äusserer wirklich straflos, wenn beide Voraussetzungen nicht kumulativ gegeben sind (wenn die Aussage zwar ohne begründete Veranlassung getätigt wurde, aber nicht die Absicht bestand, Übles vorzuwerfen), denn es kann ja trotzdem eine üble Nachrede sein. Im Skript steht aber, dass er straflos bleibt. Ich bin deshalb ein bisschen verwirrt. Könnten Sie bitte diese Bestimmung erläutern?

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