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Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:
Ich hätte eine Frage betreffend der Strafbarkeit der Weiterverbreitung auf sozialen Medien. In der Biografie vieler Twitter-Accounts steht "Retweet does not mean endorsement". Denken Sie, dass eine solche Klarstellung einen Retweeter von der strafrechtlichen Verantwortung befreien könnte, oder dass sie keinen rechtlichen Wert hat?
By ContraLegemProf. Niggli beantwortet folgende Frage:
Ich hätte eine Frage betreffend der Strafbarkeit der Weiterverbreitung auf sozialen Medien. In der Biografie vieler Twitter-Accounts steht "Retweet does not mean endorsement". Denken Sie, dass eine solche Klarstellung einen Retweeter von der strafrechtlichen Verantwortung befreien könnte, oder dass sie keinen rechtlichen Wert hat?

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