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Prof. Niggli antwortet auf folgende Frage:
«Zum Schweizergardebuch-Fall erklären Sie (Video Strafrecht Nr. 6a – Vermögensstrafrecht 5), dass nach Ihrer Meinung kein Vermögensschaden vorliegt. Doch im Video zum Spendenbetrug (Video Strafrecht Nr. 10c – Betrug 3/Spendenbetrug) erklären Sie, dass es beim Spendenbetrug immer einen Vermögensschaden gibt. Ich verstehe nicht, warum es beim Schweizergardebuch-Fall keinen Vermögensschaden geben soll, weil es sich ja um einen Kaufvertrag von 40 Franken und eine Spende von 10 Franken handelt.»
By ContraLegemProf. Niggli antwortet auf folgende Frage:
«Zum Schweizergardebuch-Fall erklären Sie (Video Strafrecht Nr. 6a – Vermögensstrafrecht 5), dass nach Ihrer Meinung kein Vermögensschaden vorliegt. Doch im Video zum Spendenbetrug (Video Strafrecht Nr. 10c – Betrug 3/Spendenbetrug) erklären Sie, dass es beim Spendenbetrug immer einen Vermögensschaden gibt. Ich verstehe nicht, warum es beim Schweizergardebuch-Fall keinen Vermögensschaden geben soll, weil es sich ja um einen Kaufvertrag von 40 Franken und eine Spende von 10 Franken handelt.»

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