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Am heutigen Donnerstag, den 8. Dezember, sollen die EU-Innenminister*innen im Rat der Europäischen Union über einen Gesetzesvorschlag abstimmen, der weitreichende Konsequenzen hätte. Mit der zur Abstimmung stehenden sogenannten Instrumentalisierungsverordnung würden die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen an den EU Außengrenzen ausgehebelt werden und Menschenrechtsverletzungen legitimiert werden.
Am Freitag, den 2.12.2022, hat das Chancen-Aufenthaltsrecht mit den Stimmen der Ampel-Regierung den Bundestag passiert. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Menschen, die zum Stichtag 31.10.2022 für 5 Jahre in Deutschland leben und nicht strafffällig geworden sind, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht für 18 Monate. In dieser Zeit bekommen die Menschen die Möglichkeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Dazu gehören etwa nachgewiesene Deutschkentnisse, die Klärung der Identität sowie die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
Bereits seit 2014/15 folgt eine Verschärfung des deutschen Asylrechts auf die nächste. An diesem Kurs hält auch die aktuelle Bundesregierung und das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser fest. Das Innenministerium hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ erarbeitet, d.h ein Paket von Änderungen des aktuell geltenden Asylgesetzes.
Anfang September hatte die EU ein zwischen der EU und Russland geschlossenes Abkommen zur Erleichterung der Visavergabe ausgesetzt.
Das bedeutet, dass es für Menschen aus Russland deutlich schwieriger wird, ein europäisches Visum zu bekommen und in die EU einzureisen.
Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen, aufgrund der Covid-19-Pandemie bewirkt keine Unterbrechung der sechsmonatigen Überstellungsfrist. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Was dieser etwas kompliziert klingende Satz nun bedeutet, darüber haben wir mit Wiebke Judith, der rechtspolitischen Referentin von PRO ASYL gesprochen.
Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis von der Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, über DFG-VK Verbände, verschiedene Flüchtlingsräte, die Informationsstelle Militarisierung, die IPPNW, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pro Asyl und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein fordert Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine. Initiiert wurde der Aufruf von Connection.
Der europäische Gerichtshof hat hat diesem Donnerstag entschieden: Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht gemeinsam mit Straftätern inhaftiert werden. Mindeststandards werden eingefordert: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gelände sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter überprüft werden, ob tatsächlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das nötig macht.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, PRO ASYL und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, kurz BafF wollen den Schutz schwerkranker Menschen vor Abschiebung stärken. Die bisherige Praxis zum Nachweis eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses wollen sie vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Zu diesem Zweck wurden ausführliche Schriftsatzmuster erstellt und finanzielle Unterstützung für entsprechende Verfahren in Aussicht gestellt.
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