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  • Fall Jacques Baud: Bundesregierung verteidigt EU-Sanktionen und warnt vor abweichenden Meinungen

    Von Hans-Ueli Läppli

    Der Fall des von der Europäischen Union sanktionierten Schweizer Generalstabsobersten Jacques Baud zieht weitere Kreise. An der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember stellte sich die deutsche Bundesregierung demonstrativ hinter den Entscheid aus Brüssel und verband dies mit einer unmissverständlichen Warnung an alle, die vom offiziellen EU-Narrativ zum Ukraine-Krieg abweichen.

    Wie die Weltwoche berichtet, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, es sei "klar geworden, dass Menschen, die Desinformation verbreiten, sanktioniert werden können", sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien und der Rat der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss fasse. Dies sei bereits geschehen, werde weiterhin geschehen und sei auch in der Vergangenheit geschehen. Wörtlich fügte Giese hinzu:

    "Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann."

    Deutschland habe der Sanktionierung Bauds nicht nur zugestimmt, sondern sei von deren Richtigkeit überzeugt. Es handle sich um eine einstimmige Entscheidung des EU-Rats, hinter der auch die Bundesregierung stehe. Der Hinweis, man könne die Verantwortung nach Brüssel delegieren, sei zu kurz gegriffen, sagte Giese sinngemäß. Berlin trage den Entscheid politisch mit.

    Damit bekennt sich die Bundesregierung offen zu einem Vorgehen, das sich nicht gegen strafrechtlich relevante Handlungen richtet, sondern gegen politische Meinungsäußerungen.

    Baud wurde weder angeklagt noch angehört. Rechtsstaatliche Einwände wies das Auswärtige Amt zurück. Betroffene hätten, so Giese, die Möglichkeit, den EU-Rat oder den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

    Rechtsexperten betonen, dass diese formalen Rechtsmittel den fehlenden Zugang zu rechtlichem Gehör nicht ersetzen. Baud selbst hatte nach eigenen Angaben keinerlei Möglichkeit, sich vor der Sanktionierung zu verteidigen. Konten wurden eingefroren, die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt, ohne richterliche Prüfung im klassischen Sinn.

    Die Stellungnahme aus Berlin verleiht dem Fall eine grundsätzliche Dimension. Erstmals spricht eine EU-Regierung offen aus, dass Sanktionen als Instrument auch präventiv wirken sollen, als Signal an alle, die öffentlich eine vom Brüsseler Kurs abweichende Analyse vertreten. Was als Kampf gegen "Desinformation" deklariert wird, erscheint damit zunehmend als politisches Disziplinierungsinstrument.

    Mehr zum Thema – "Ich schoss einem Russen in den Kopf" – Schweizer brüstet sich mit seinem Einsatz in der Ukraine

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  • I, Robot: Russischer Markt für KI-Entwicklungen für Unternehmen wächst

    Der Markt für KI-Lösungen erlebt derzeit eine rasante Dynamik. Während im Vorjahr der Anteil der Unternehmen, die künstliche Intelligenz in mindestens einem Geschäftsbereich implementiert haben, auf 50 bis 55 Prozent geschätzt wurde, ist dieser Wert nach verschiedenen Schätzungen inzwischen auf 70 bis 85 Prozent gestiegen.

    Daher erfreuen sich Dienstleistungen zur Entwicklung von KI-Agenten für Unternehmen in Russland rasch wachsender Beliebtheit. Auf Freelancer-Plattformen und Anzeigenportalen finden sich Tausende von Angeboten zur Erstellung von Bots – von Sprachrobotern und virtuellen Assistenten bis hin zu autonomen Agenten, die selbstständig Aufgaben ausführen können.

    Viele Kunden lassen sich vom Preis überzeugen – ein von Einzelunternehmern entwickeltes Paket individueller Lösungen für Unternehmen unter Verwendung von neuronalen Netzen kann mit etwa 10.000 Rubel (rund 100 Euro) recht günstig sein. Experten weisen jedoch darauf hin, dass Kleinentwickler, die ihre Dienste über Anzeigen anbieten, in den meisten Fällen keine Erfahrung im Bereich der Informationssicherheit haben. Ihren Angaben zufolge werden solche Aufträge häufiger nicht von Unternehmen, sondern von Einzelunternehmern und Selbstständigen ausgeführt, die sich mit Fragen des Schutzes sowohl von KI-Agenten als auch von KI-Systemen selbst kaum auskennen. Daher sind sie sich oft nicht bewusst, dass die von ihnen entwickelten Lösungen auch zum Schaden der Kunden eingesetzt werden können.

    Juri Schabalin, Direktor für Technologieentwicklung im Bereich künstliche Intelligenz bei Swordfish Security, erklärt im Gespräch mit der Zeitung Iswestija:

    "Der Markt für kostengünstige KI-Automatisierung wächst, und Unternehmer sind bereit, neuronale Netze einzuführen, wobei sie häufig Sicherheitswarnungen zugunsten von Funktionalität und Ressourceneinsparungen ignorieren. Die Hauptmotivation dieser Unternehmen ist der Wunsch, Routineaufgaben zu automatisieren und Effizienzsteigerungen durch Sprachmodelle zu erzielen, ohne für komplexe und vollständig autonome Systeme auf Unternehmensebene zu viel zu bezahlen."

    Der Experte weist jedoch darauf hin, dass bei der Entwicklung eines KI-Assistenten leicht ein kritischer Fehler gemacht werden kann. Wenn keine Beschränkungen für den Benutzerkreis festgelegt werden, kann sich jeder mit ihm verbinden und beliebige Fragen stellen, also auch Betrüger. Daher ziehen es große Unternehmen vor, die Entwicklung von KI-Systemen bei großen Anbietern in Auftrag zu geben, die Sicherheitsaspekte gründlich durchdenken.

    Mehr zum Thema - Ersatz für Menschen? In Russland gibt es erste Gerichtsverfahren gegen Entlassungen wegen KI

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  • Wladimir Putin und die europäischen Spanferkel – Wortwahl und Implikationen für Europas Völker

    Von Joe Bessemer

    Russlands Staatschef Wladimir Wladimirowitsch Putin hat am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, bei einer Sitzung des Verteidigungsministeriums über den Umgang des Westens mit Russland gesprochen. Dabei bediente er sich – zunächst für die Führungsriege der europäischen Mainstream-Politiker der letzten wohl mindestens zehn Jahre – eines Ausdrucks, der im Garten Europa für Entrüstung sorgte: подсвинки. Für das deutsche Auge transkribieren wir es wie podswínki, zusammengesetzt aus pod (unter) und swínki (Schweine, Schweinchen).

    Wer auch nur ein wenig weiß, wer Putin ist, der weiß auch: Das Poltern liegt diesem Mann sehr, sehr fern – genauso wie der Hang, sich dem Impuls hinzugeben, jemanden beleidigen zu wollen. Das Jurastudium dürfte hier den Anfang gemacht und der Werdegang als KGB-Offizier in der Ersten Abteilung, die für Auslandsaufklärung zuständig war, diese Prägung vertieft haben – und das Übrige tat dann sein Studium an der KGB-Hochschule. Wenn Putin also etwas öffentlich von sich gibt, dann kann man davon ausgehen: Da ist nicht ein einziges Wort zufällig. Wenn er frei spricht, merkt man ihm an, wie er jedes Wort auf die Goldwaage legt. Und wenn er jemanden beleidigt, dann hat dies tieferen Sinn – selbst dann, wenn sich dieser ihm selbst, weil Gewohnheit zur zweiten Natur geworden ist und unbewusst wirkt, vielleicht nicht einmal bewusst erschließt. 

    Genau so muss es auch in diesem Fall sein. Was genau sagte Putin, was ist der Kontext seiner Äußerung? Es ging um die Missachtung der Interessen Russlands durch den Westen. Das, zur Erinnerung, ging so weit, dass nach mehreren Wellen der NATO-Osterweiterung im Jahr 2014 in der Ukraine zuerst eine Marionettenregierung des Westens mithilfe offener Neonazis an die Macht geputscht wurde. Diese entfesselte umgehend Kampfhandlungen gegen den russischen Donbass, sodass Russland als Vermittler einschritt und die Minsker Abkommen erwirkte – Abkommen, die den Frieden bringen sollten, jedoch von Kiew missachtet und pervertiert und vom Westen zur Bewaffnung des Kiewer Regimes und zur militärischen Erschließung des ukrainischen Staatsgebiets ausgenutzt wurden. Spätestens als dies im Frühjahr 2022 erneut intensive Kampfhandlungen auf breiter Front gegen den Donbass losbrach, musste Russland hart dazwischengrätschen – diesmal militärisch. Auch das Versprechen, die NATO "nicht einen Zoll" nach Osten zu erweitern, hätte nach besagten mehreren Wellen der Osterweiterung nochmals durch die Aufnahme der Ukraine demonstrativ gebrochen werden sollen. Putin wörtlich allgemein zum Verhalten der westlichen "Partner":

    "Wir fordern ja auch nichts Besonderes, von niemandem. Wir bestehen einfach auf dem Einhalten der uns gegebenen Versprechen."

    Und dann zum Ukraine-Krieg:

    "Präsident Trump sagt, wäre er schon damals Präsident gewesen, hätte es nichts dergleichen gegeben. Schon möglich, dass es so ist. Denn die vorige US-Administration führte die Situation bewusst zum bewaffneten Konflikt. Und ich denke, es ist auch klar, warum:

    Alle nahmen an, dass sie innerhalb einer kurzen Zeitspanne Russland zerstören und auseinanderbrechen werden – und die europäischen podswínki schlossen sich sofort der Arbeit jener vorigen US-Regierung an, in der Hoffnung, an einem Zerfall unseres Landes zu profitieren. Sich irgendetwas zurückzuholen, was ihnen zuvor in der Geschichte verlorenging, und auch Revanche zu nehmen."

    Redaktionen vieler fremdsprachiger Medien versuchten sich an der korrekten Übersetzung dieses Wortes – die meisten scheiterten und übersetzten die Phrase schlicht als "europäische Schweine", bestenfalls als "kleine europäische Schweine", "europäische Schweinchen" oder "europäische Ferkel". Die wenigsten dürften sich im viehzüchterischen Fachvokabular bedient haben, wo dieses Wort überwiegend genutzt wird – dort aber stünden ihnen, je nach Sprache, ein bis vielleicht etwa drei oder vier Ausdrücke zur Wahl, die alle weitaus genauer wären als die angeführten.

    Und hier wird es wichtig. Denn aus der Bedeutungspalette dieses Wortes, die äußerst breit ist, ergibt sich Putins Diagnose des Geisteszustands der Eliten der Mainstream-Politiker Europas samt dem "Krankheitsverlauf" – sowie seine Botschaft an sie und auch an Europas Völker.

    Begriffsklärung – eigentlicher und übertragener Sinn

    Podswínok ist ein Ausdruck, der heute im Russischen in seiner direkten Bedeutung vor allem in der Viehwirtschaft üblich ist. Nimmt man die Bestandteile des Wortes als Grundlage, ist er in diesem Fachvokabular als "[eine Stufe] unter [dem erwachsenen] Schwein" zu verstehen und entspricht damit in etwa dem deutschen Wort Läufer – jedenfalls bezeichnet er ebenso wie dieses ein junges Tier von vier bis etwa zwölf Monaten, das sehr bald gemästet und danach geschlachtet werden kann.

    Im übertragenen Sinne meint podswínok den Mitläufer – womit es auf den Herdentrieb bei den Schweinen im "heranwachsenden" Alter sowie auf die immer noch vorhandene Abhängigkeit von der Muttersau verweist. Halbstarke, die sich zu sehr auf irgendwelche Führungspersönlichkeiten verlassen, dem Herdentrieb hingeben oder sich zu bereitwillig dem Gruppenzwang beugen, werden abfällig und (äußerst beleidigend) so genannt.

    Aber es gibt auch Unterschiede in der eigentlichen Bedeutung des Wortes zwischen Russisch und Deutsch. So kann podswínok – trotz seines männlichen Genus – in einigen Gegenden Russlands auch spezifisch nur weibliche Tiere meinen, die bald der Begattung oder Besamung zugeführt werden. (Wohl, falls dort männliche Tiere bereits als Span- oder Abziehferkel meist geschlachtet werden, aber eben nicht zwingend die weiblichen.) Die allermeisten – etwa neun von zehn – von ihnen werden, sobald sie den ersten Wurf Ferkel fertiggesäugt haben, sodass diese von ihnen abgezogen werden können, recht bald geschlachtet oder erst in die Masthaltung überführt und nach dem Fertigmästen geschlachtet. Aber auch das Leben derjenigen, die in die Zuchthaltung kommen, besteht im Wesentlichen aus dem Bestiegenwerden, Werfen, Säugen. Darum ist es im Russischen weitaus beleidigender, ein junges Mädchen mit diesem Wort zu beschimpfen als einen männlichen Heranwachsenden.

    Außerdem kann podswínok auch "Spanferkel" oder "Milchferkel" bedeuten. Und obwohl der Ausdruck mit dieser Bedeutung auch mittlerweile eher sehr selten (in großbetrieblicher Viehzucht so gut wie nie) und schon ursprünglich nur in bestimmten Gegenden genutzt wird oder wurde, ist auch diese Bedeutung dennoch da. Diese Verständnis- und Nutzungsmöglichkeit ergibt sich ebenfalls aus den Bestandteilen des Wortes, die diesmal schlicht als "unter der Sau [liegend und saugend]" zu lesen sind. Der übertragene Sinn dieser Bedeutung, auf Menschen angewandt, schließt das Mitläufertum zwar nicht ein – dafür aber ein umso größeres Maß an Abhängigkeit von irgendjemandem.

    Und jetzt Hand aufs Herz: Passt diese etwas wirr anmutende Palette an Bedeutungen denn nicht, so wie sie ist, auf das transatlantische Europa?

    Mehrstufige Deutung nach der Ferkelbibel

    Wer das Obige unbedingt präzisiert haben will, der lese gern weiter.

    So wie die christliche Tradition der Deutung mehrere Ebenen kennt, so bieten sich auch die obigen Bedeutungen des Wortes, das da im Russischen das Schwein im Läufer-Alter meint, als ebenso viele Stufen für die Exegese der Wortwahl Putins für Europa und speziell die obere Riege der europäischen Mainstream-Politiker an. Nebenbei bemerkt: Neben den jeweils mehreren Möglichkeiten der Deutung lässt sich die größte Ähnlichkeit dort finden, wo es ums Ende der Welt geht.

    EU-Spanferkel an der ideologischen Zitze der Lady Liberty werden zu Mitläufern

    Mit Europas Mainstream-Politikern wollen wir beginnen. Besagte politische Elite ist schon recht früh dem Transatlantismus anheimgefallen – boten sich aus diesem doch exzellente Seilschaften und überhaupt die Möglichkeit, US-amerikanische administrative und teils auch finanzielle Ressourcen für die eigene Karriere auszunutzen. 

    Besagte Seilschaften und Finanzen lassen sich ohne Weiteres nahezu direkt als Muttermilch der säugenden Sau versinnbildlichen – und Europas Eliten sind natürlich zum größten Teil genauso abhängig davon wie Spanferkel von der Sauzitze. Doch die Abhängigkeit geht noch weitaus tiefer:

    Auch die unmittelbare, zunehmend gedankenlose Übernahme – nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes und der Sowjetunion selbst – der doch extrem liberalen Agenda der US-Spielart, der These vom Ende der Geschichte und die Akzeptanz der Pax Americana und dergleichen ideologische Thesen und ihre Durchsetzung als gesellschaftliche Norm in den europäischen Ländern haben ganze Gesellschaften immer mehr in die ideologische, mentale, intellektuelle Abhängigkeit von Washington geführt – auch in die Abhängigkeit in der Zielsetzung. 

    Beispiel Deutschland: Ja wäre denn einem Helmut Schmidt auch nur im Traum eingefallen, seine Annäherungspolitik (auch: Neue Ostpolitik) aufzugeben, nur weil sie jemand Mächtigem hinter dem Atlantik missfiel? Angela Merkel derweil hatte zwar einerseits den Bau der beiden Nord-Stream-Erdgaspipelines zwischen Russland und Deutschland vorangetrieben – andererseits aber auch zusammen mit Hollande den offen russenfeindlichen Maidan-Putsch in Kiew unterstützt und später das dort von Washington installierte Regime beim Sabotieren der Umsetzung der Minsker Abkommen gedeckt.

    Olaf Scholz schließlich ließ besagtem Kiewer Regime erst Ausrüstung, dann Waffen liefern, während Friedrich Merz gar munter die Kriegstrommel rührt, ganz Europa zum Ausleben des Drangs nach Osten zusammenrufend – und keiner der beiden die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines wirklich untersuchen ließ beziehungsweise lässt.

    Beispiel Frankreich: Hätte ein Charles de Gaulle die Sowjetunion mit so selbstmörderischem Elan angefeindet, wie Macron es heute tut? Doch Macron tut es, wenn auch nur phasenweise, was sich bei ihm mit Phasen der scheinbaren Wiederkehr zur Besinnung abwechselt.

    Und, um auf ganz Europa zurückzukommen – Putin hat Recht. Lech Wałęsa, ehemals Präsident Polens, sprach sich im Juli 2022 für eine Aufteilung Russlands aus. Annalena Baerbock erklärte ebenfalls im Jahr 2022, Russland dürfe "volkswirtschaftlich jahrelang nicht mehr auf die Beine kommen". Diese Denkweise hat sich sogar weitaus früher in den Köpfen europäischer politischer Eliten verankert. Wer jetzt daran erinnert, dass deren Vertreter oftmals auch ganz ohne Zutun von Akteuren aus den USA russenfeindlich sind, sollte sich zum Beispiel fragen, ob der Karriereboost made in the USA für europäische Nachfahren von Altnazis nicht vielleicht etwas größer ausfiel als für andere Transatlantiker – und wenn ja, warum.

    Und selbstredend deckte sich die Hoffnung, zu diesem Zwecke Russlands Wirtschaft mit Sanktionen zu erwürgen und gleichzeitig seiner Armee in der Ukraine eine militärische Niederlage zuzufügen, nachdem man es zum militärischen Einschreiten zwang, zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd mit der Realität.

    Nach Span- das Abziehferkel? Nein, gleich über den Mitläufer zur Mast- und Zuchtsau!

    Als Anfang 2024 schließlich Donald Trump das Amt des US-Präsidenten antrat und sich der außenpolitische Kurs der USA änderte, wurde plötzlich der Zugang zur Zitze stark eingeschränkt. 

    Mehr noch: Aus der ideologischen und seilschaftlichen Muttersau wurde plötzlich ein Schlachter und begann, munter die europäische – vor allem deutsche – Industrie und Wirtschaft auszuweiden. Gemäß dem heutigen Straßenslang könnte man sogar sagen, er wurde von der Sau zum Zuchteber und begann, die deutsche Industrie und Wirtschaft zu ffff… ach, naja, zu decken: Wenn vorher schon wegen der Energieträger- und überhaupt Energiepreise Deutschlands Betriebe nach China, aber auch eben in die USA abwanderten, so nahm dies mit Trumps Außenhandelspolitik noch weitaus größere Ausmaße an. Über die bereits von der Biden-Regierung gegen Energieträger aus Russland wie Erdgas und Erdöl verhängten Sanktionen hinaus zwang Trump der EU ein Handelsabkommen auf, aufgrund dessen Europa von den USA über drei Jahre maßlos überteuerte Energieträger im Wert von insgesamt 750 Milliarden US-Dollar erwerben soll. Woher die EU-Staaten das Geld auch noch dafür nehmen wollen, ist angesichts ihrer überwiegend schweren wirtschaftlichen Lage mehr als rätselhaft – doch dafür kann man davon ausgehen, dass die Abwanderung der Industrie vor allem aus Deutschland beziehungsweise, allgemeiner, die Deindustrialisierung in noch größerem Tempo weitergehen wird. 

    Hinzu kommt die selbstauferlegte Verpflichtung der EU, das Kiewer Regime weiterhin mit Waffen zu beliefern, der man folgen will, koste es, was es wolle – während Washington Kiew nichts mehr kostenlos überlassen will. Und angesichts der Lage der eigenen Rüstungsindustrie Europas werden dies vorwiegend Waffen aus US-Fertigung oder mit zahlreichen US-Komponenten sein müssen. Das bedeutet, dass noch mehr Geld aus Europa in die USA gehen wird.

    Sprich, die EU-Eliten lassen in blinder transatlantischer Hörigkeit die Wirtschaft und die Finanzen der Mitgliedsländer des Wirtschaftsbündnisses schlachten, ausweiden und besteigen, ausweiden, besteigen und schlachten.

    Wundersame Metamorphosen und Doppelgesichtigkeit der EU-Eliten – doch geschlachtet und gegrillt werden die Völker

    Wie Uncle Sam für die "ferkeligen" Eliten des "geeinten" Europas aus der ideologisch-zielsetzungstechnischen Muttersau plötzlich zum Schlachter und Zuchteber ihrer Wirtschaft in Union wurde, so treten auch sie ebenfalls in dieser Funktion auf – und zwar für ihre Völker. Ihre oben beschriebene Außenhandels-, Finanz- und Wirtschaftspolitik schlachtet und besteigt die Geldbeutel der EU-Bevölkerung unaufhörlich, während sie sich an oft unsauber vergebenen, in jedem Fall aber in jetziger Wirtschaftslage untragbar teuren Rüstungsaufträgen die sprichwörtliche goldene Nase verdienen.

    Doch wenn es nur das wäre. Emsig zimmern sie an einer Koalition der Willigen zum Entsenden der Truppen in die ehemalige Ukrainische SSR. Ob besagte Truppen noch in der heißen Phase des Krieges dort auftauchen sollen oder nach Abschluss eines von der EU erhofften größeren Waffenstillstands: Der Unterschied besteht lediglich darin, ob diese Truppen sofort daran mitwirken sollen, Russland eine militärische Niederlage zuzufügen (aktuell unwahrscheinlich, weil nicht einmal bei den eingefleischtesten Transatlantikern und Ukraine-Fans der Selbsterhaltungstrieb schon jetzt völlig versagt) – oder aber erst nach etwa zwei bis sechs Jahren, wenn Europa, so hofft man, wiederaufgerüstet sei und gegebenenfalls bei Abschluss eines Waffenstillstands auch das ukrainische Militär, wie bereits zuvor unter unlauterer Ausnutzung der Minsker Abkommen vorgeführt, mit Truppen und Material wiederaufgestockt wurde.

    Und beispielsweise die Salamitaktik bei der Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland gibt eindeutige Auskunft darüber, wer dann zur Schlachtbank getrieben werden wird, wenn es so weit ist.

    Doch Russlands Staatschef ließ bei bereits mehreren Gelegenheiten zuvor keinen Zweifel daran, wie es den westlichen Truppen und gegebenenfalls den sie entsendenden Ländern ergehen würde. Zur Erinnerung noch einmal zusammengefasst: Zum Schlachten und Ausweiden wird es in einem solchen Fall gar nicht erst kommen – sondern dann wird sofort der nukleare Grillofen angeschmissen, der schon bereitsteht.

    Völker, höret die Signale… solange die Ohren noch nicht knusprig gebraten sind. Lasst euch nicht von euren Politsäuen zu Spanferkeln machen.

    Ähnlich wäre auch die Botschaft an besagte Politsäue – doch bei diesen fiel sie bis jetzt stets auf taube Ohren.

    Mehr zum Thema – Auf einmal dem Vaterland verpflichtet? Jugend glaubt die Wehrdienstgründe nicht

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  • Eine Mogelpackung für noch mehr Zensur

    Von Dagmar Henn

    Klar dient jeder Gesetzentwurf dem Wahren, Guten und Schönen. Oder er behauptet es zumindest von sich. Das gilt dementsprechend selbstverständlich auch für den Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der nun vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht wurde.

    "Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern", lautet die entsprechende Aussage von Justizministerin Stefanie Hubig. Ziel des Begehrens: Die Internet-Provider sollen verpflichtet werden, IP-Adressen samt der zugehörigen Daten länger zu speichern. IP steht für Internet-Protokoll; das ist die Kennnummer eines Computers, der sich ins Netz begibt. Die IP-Adresse ist beispielsweise während des Zugriffs auf eine Internet-Seite auf dieser zu erkennen. Selbst mit den frei verfügbaren Mitteln ist sie bis auf maximal Häuserblockgröße zu lokalisieren; entsprechende Instruktionen finden sich im Netz; allerdings verändern mehrere Techniken diese Adressen, VPNs zum Beispiel, die eine Adresse aus einem anderen Land vorgeben, und deren Verbreitung mit den zunehmenden Zensurmaßnahmen deutlich gestiegen ist.

    Desktoprechner an einem W-LAN haben in der Regel eine feste IP-Adresse. Handys und andere mobile Geräte haben ohnehin keine feste Adresse, sondern nur eine vorübergehende; der Mobilfunkanbieter hat allerdings die Zuordnung. Die geplante Speicherpflicht umfasst nicht nur die Verknüpfung zwischen IP-Adresse und Person, sondern auch die genauen Zeiten, in denen eine Verbindung bestand.

    Drei Monate lang sollen die Anbieter nun diese Daten aufbewahren müssen, wenn dieser Gesetzentwurf so verabschiedet wird. Das sind dann jedoch nicht nur die Daten einzelner, vorher bestimmter Personen, sondern die Daten aller Nutzer, und der Anbieter ist dann verpflichtet, auf Anfrage die Angaben zu bestimmten Personen bzw. Adressen herauszugeben.

    Na, nicht so schlimm, hätte man fast meinen können, wenn – ja, wenn Hubig nicht so ehrlich gewesen wäre, nach den Stichworten "Kinderpornografie" und "Online-Betrug", gegen deren Verfolgung man kaum etwas einwenden kann, auch noch vom "strafbarem Hass im Netz" zu reden. Damit wird das zu einer Lex Schwachkopf. Denn ja, sicher beschäftigen sich auch noch Beamte der deutschen Strafverfolgung mit der Bekämpfung von Kinderpornografie; aber im wirklichen Leben stürzen sie sich zuletzt mit weitaus größerer Begeisterung auf Meinungsdelikte.

    Und der ausschlaggebende Paragraf ist § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung. Eine lange Liste, in der viele Straftaten zu finden sind, darunter aber auch der immer beliebtere § 130 Strafgesetzbuch, Volksverhetzung. Die beispielsweise zuletzt mit simplen Sätzen wie "From the river to the sea, Palestine will be free" begangen werden konnte. Nur, um noch einmal klarzustellen, dass es hier in der deutschen Wirklichkeit eben nicht um den wilden Redner geht, der einen Mob dazu aufruft, ein Asylbewerberheim zu stürmen, sondern meist nur um politische Aussagen, die nicht genehm sind – und nach denen vor zehn Jahren, als die bundesdeutsche Staatsgewalt sich noch nicht allüberall von "Delegitimierern", "Desinformierern" und überhaupt bösen Russen umzingelt sah, kein Hahn gekräht hätte. Wirklich keiner.

    Also, § 100a (2) StPO ist der entscheidende, an dem alles andere hängt. Bis hin zur Funkzellenabfrage bei Handy übrigens, wo wir schon bei genauer Personenortung sind. Allerdings, so richtig verlassen kann man sich noch nicht einmal auf die ohnehin schon umfangreiche Liste dort.

    Denn in der neuen Version von § 100g StPO ist die Rede von einer "Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a (2) bezeichnete Straftat". Wer Juristendeutsch kennt, weiß, dass damit der Spielraum weit geöffnet wird. Bei einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat ist ebenfalls noch mehr drin. Und welches Internet-Posting, welches Meme kann man schon in die Welt schicken ohne die Nutzung von Telekommunikation?

    Bei einem "nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst" – hallo Facebook, X, Signal und alle anderen – können die IP-Adresse und alle anderen Daten ebenfalls abgefragt werden.

    Und dann gibt es noch kleine Leckerli. So kann für drei Monate die Abfrage auch "bei Gefahr im Verzug auch durch (…) Ermittlungspersonen" angeordnet werden, und erst bei einer Verlängerung um weitere drei Monate muss dann ein Gericht mit einbezogen werden. Und das BKA kann, selbst wenn noch nicht feststeht, wer letztlich für das Verfahren zuständig ist, und auch wenn nur "tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen" dass eine Person eine Straftat nach der oben erwähnten umfangreichen Liste begehen will (!), schon mal eine Erhebung der Daten anordnen. Das BKA erhält übrigens ganz viele der Meldungen aus den Denunziationsportalen, die alles sammeln, was irgendjemand für "Hass im Netz" hält. Finanziert mit Landes- und Bundesmitteln. Also auch, wenn die Bezeichnung BKA an Jagd nach echten, finsteren Kriminellen denken lässt – "Schwachkopf" nicht vergessen.

    Das hier ist der eigentliche Kern der insgesamt 61 Seiten aus der Änderung verschiedenster Paragrafen in mehreren Gesetzen und einer ellenlangen Begründung. Dieses ausführliche Zitat muss sein, damit sich jeder im Klaren ist, was da alles gespeichert werden soll:

    "§176 Telekommunikationsgesetz

    (1) Anbieter von Internetzugangsdiensten sind verpflichtet, mit der Zuweisung einer öffentlichen Internetprotokoll-Adresse an einen Anschlussinhaber folgende Daten für drei Monate zu speichern:

    1. die dem Anschlussinhaber für eine Internetverbindung zugewiesene, öffentliche Internetprotokoll-Adresse,

    2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung,

    3. das Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen an einen Anschlussinhaber unter Angabe der jeweils zugrunde liegenden Zeitzone sowie

    4. die der Internetprotokoll-Adresse zugehörigen Portnummern und weitere Verkehrsdaten, soweit diese für eine Identifizierung des Anschlussinhabers anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse erforderlich sind."

    Es geht hier also sehr deutlich um die Möglichkeit, Internetkommunikation, die von mobilen Geräten ausgeht, besser verfolgen zu können. Das ausgesprochen verzerrte Engagement der Strafverfolgungsbehörden, die eigentlich Besseres zu tun hätten, als Stapel von Meinungsdelikten zu bearbeiten, wird noch einmal erweitert.

    Dieser Versuch ist der zweite Anlauf, eine solche Datenspeicherung durchzusetzen. Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind, die nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden dürfen. 2023 beschloss das Bundesverwaltungsgericht, die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung sei europarechtswidrig. Wie man sieht, aufgegeben wurden diese Pläne deshalb noch lange nicht, und jetzt liegt der Text für den neuen Anlauf auf dem Tisch.

    Wobei übrigens noch 2023 noch keine Rede von "Hass im Netz" war. Schon allein daran, dass inzwischen diese Zensurfloskel überhaupt in der Argumentation für diese Massenüberwachung auftaucht, merkt man, wie sehr sich die öffentliche Debatte in diesen zwei Jahren hin zu stärkerer Zensur verschoben hat. Nicht nur in Deutschland, auch im gesamten Rahmen der EU  – m vergangenen Jahr entschied der EuGH dann, eine Speicherung von IP-Adressen sei zur Verfolgung jeglicher Kriminalität zulässig. Obwohl sich nichts an der Tatsache geändert hat, dass die Daten, die da drei Monate gespeichert werden, weit überwiegend Menschen gehören, die überhaupt keine Straftat begangen haben. Nun, während die europäische Gerichtsbarkeit ihre extrem migrationsfreundliche Position beibehält, hat sich nicht nur die Haltung der EU-Kommission, sondern auch die der europäischen Gerichtsbarkeit inzwischen gegen Meinungsfreiheit und Bürgerrechte gekehrt.

    Linke und Grüne protestieren gegen "den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung" und "schleichende Grundrechtsaushöhlung". Aber der "strafbare Hass im Netz" ist ihnen nicht aufgefallen. Dabei sind es gerade diese Begrifflichkeit und der ganze daran hängende Verfolgungsapparat, die mit am stärksten zur Demontage bundesdeutscher Demokratiereste beitragen.

    Zuletzt tauchten in ganz unterschiedlichen Umgebungen, in Tichys Einblick wie auch in der Berliner Zeitung, Berichte über Hausdurchsuchungen auf, und nicht umsonst ist der Bademantel zum stehenden Begriff geworden. Das geplante Gesetzespaket verleiht dieser bizarren, undemokratischen Entwicklung einen neuen Schub; die Koalition unter Merz legt nicht den Sumpf der NGOs trocken, die die Meinungsfreiheit gefährden und Zensierbares etwa an das BKA melden, sondern verschafft noch ein zusätzliches Mittel, das diese Entwicklung weiter beschleunigt. Getreu dem Motto, dass nach dem deutschen Volkslied schließlich nur die Gedanken frei sind. Das Justizministerium wünscht frohe Weihnachten.

    Mehr zum Thema - Das Internet soll prowestlich sein: Berlin und sein weit verzweigtes Zensur-Netzwerk

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  • Japan will weltweit größtes Atomkraftwerk hochfahren

    Die Behörden der japanischen Präfektur Niigata haben am Montag für den Neustart des weltweit größten Atomkraftwerks Kashiwazaki-Kariwa gestimmt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Sieben Reaktoren der Anlage, die etwa 220 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Tokio liegt, bleiben nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 ausgeschaltet. Mit der Wiederinbetriebnahme sollte sich die Firma Tokyo Electric Power Company (TEPCO) beschäftigen, die das Fukushima-Kraftwerk betrieben hatte.

    Insgesamt wurden nach der Katastrophe von Fukushima 54 Atommeiler in ganz Japan stillgelegt. Seitdem fuhr das Land 14 der 33 noch betriebsfähigen Reaktoren hoch. Bezüglich des Kraftwerks von Kashiwazaki-Kariwa beabsichtigte TEPCO, einen der sieben Reaktoren Ende Januar des kommenden Jahres zu starten, berichtete der Sender NHK.

    Laut einer im Oktober veröffentlichten Umfrage glaubten 60 Prozent der Einwohner der Präfektur, dass die Bedingungen für die Wiederinbetriebnahme nicht erfüllt wurden, führte Reuters aus. Fast 70 Prozent zeigten sich besorgt, dass das Kraftwerk von TEPCO wieder in Betrieb genommen werden soll. Masakatsu Takata, ein Vertreter des Unternehmens, erklärte auf Anfrage von Reuters:

    "Wir sind nach wie vor fest entschlossen, alles dafür zu tun, dass sich ein solcher Unfall nie wiederholt und dass die Einwohner von Niigata niemals etwas Ähnliches erleben müssen."

    Im Bestreben nach der Unterstützung der Einwohner von Niigata hatte TEPCO zuvor versprochen, im Laufe der nächsten zehn Jahre 641 Millionen US-Dollar in die Präfektur zu investieren, fügte Reuters hinzu.

    Laut Berechnungen des japanischen Handelsministeriums wird die Wiederinbetriebnahme eines Reaktors am Kraftwerk Kashiwazaki-Kariwa die Stromversorgung in der Region Tokio um 2 Prozent erhöhen. Premierministerin Sanae Takaichi befürwortet den Schritt, um die Energiesicherheit des Landes zu stärken und die Kosten der Energieimporte zu senken. Im vergangenen Jahr gab Japan 68 Milliarden US-Dollar für LNG- und Kohleimporte aus, was einem Zehntel der gesamten Importausgaben entspricht.

    Mehr zum Thema – USA drängen Japan keine Brennstoffe aus Russland zu kaufen

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  • Sekundäre Migration: Familiennachzug bleibt bei über 100.000

    Bis Ende November 2025 wurden 101.756 Visa zum Familiennachzug erteilt, wie Die Welt meldet. Es bleibt also wie in jedem Jahr seit 2016 bei einer Zahl von über 100.000 Personen, die über ein derartiges Visum nach Deutschland kommen. 2014 lag der Wert mit 51.000 noch bei der Hälfte.

    Die wichtigsten Nationalitäten waren Türken (14.907) und Syrer (13.148), danach Inder (9.286), Kosovaren (7.143) und Albaner (4.426). Hätte es im Sommer nicht den Stopp für den Familiennachzug subsidiär schutzberechtigter Syrer gegeben, würden sie vermutlich die Statistik anführen ‒ seit Juni wurden nur noch 2.000 derartige Visa ausgegeben. Zuvor waren es von Januar bis Mai bereits 11.000. Seit 2015 sind 163.300 Syrer über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen.

    Kosovaren und Albaner kamen ebenfalls in größerer Zahl erstmals 1999, anschließend 2015 (damals waren es 54.762 Albaner und 37.095 Kosovaren). Seit Oktober 2015 gelten sowohl Albanien als auch der Kosovo als sichere Herkunftsländer. In der Mehrheit handelt es sich um Roma.

    37.200 dieser Visa für Familiennachzug betrafen den Nachzug von Kindern, 44.400 den von Ehepartnern von in Deutschland lebenden Ausländern und 16.300 den von Ehepartnern von deutschen Staatsbürgern. In 3.500 Fällen ging es um den Nachzug von Eltern zu ihren Kindern.

    Im Regelfall wird ein Visum für den Nachzug von Eltern nur bei Minderjährigen erteilt. 2023 stellten 15.269 unbegleitete Minderjährige (oder vermeintlich Minderjährige) in Deutschland einen Asylantrag, 2024 waren es 13.344. Im Jahr 2024 stammten 42,6 Prozent davon aus Syrien, 25,4 Prozent aus Afghanistan und 8,2 Prozent aus Somalia. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30.01.2024 gilt das Recht auf Familienzusammenführung für diese auch dann, wenn der Minderjährige während des Verfahrens volljährig wird.

    In anderen Fällen dürfen Eltern (oder Schwiegereltern) nur nachziehen, wenn Hochqualifizierte den Unterhalt der gesamten Familie bestreiten können. Im angegebenen Zeitraum wurde nur 150 Personen auf dieser Grundlage ein Visum erteilt.

    Im Gegensatz zu Arbeitsmigranten dürfen anerkannte Flüchtlinge ihre Angehörigen auch dann nachholen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie den Lebensunterhalt sichern können und über ausreichend Wohnraum verfügen.

    Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (derzeit vor allem Syrer und Ukrainer) ist politisch nach wie vor umstritten. Grüne und Linke wollen keine Begrenzung des Nachzugs, die AfD will diese Aussetzung, die bis 2027 begrenzt ist, in eine dauerhafte Abschaffung umwandeln.

    Mehr zum Thema ‒ EU-Staaten einigen sich: Innenminister planen härtere Abschieberegeln

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  • Gießen: Autofahrer rast in Bushaltestelle bei Weihnachtsmarkt – mehrere Verletzte

    Im hessischen Gießen ist ein Mann am Montagnachmittag in eine Bushaltestelle in der Nähe eines Weihnachtsmarktes gefahren und hat so mehrere Menschen verletzt. Laut einer Mitteilung der Polizei Mittelhessen fuhr der Mann aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit in Richtung Südanlage, die zu einem Weihnachtsmarkt führt. Weiter heißt es:

    "Gegen 16:30 Uhr prallte der Fahrer eines Audis in eine Bushaltestelle und verletzte drei Personen, eine dieser Personen ist schwer verletzt. Bisher geht die Polizei davon aus, dass der 32-jährige Fahrer des Audis zuvor über die Westanlage in Richtung Südanlage gefahren war. An der Ampel der Einmündung der Frankfurter Straße prallte er mit zwei in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammen, setzte seine Fahrt auf der Südanlage in Richtung Goethestraße fort und prallte an einer Bushaltestelle mit den Personen zusammen."

    Die Polizei teilte weiterhin mit: "Der 32-jährige Fahrer aus Aserbaidschan, der in Gießen lebt, setzte seine Fahrt über die Goethestraße in die Johannesstraße fort, stoppte dort und wurde letztlich von der Polizei festgenommen."

    Die genauen Umstände seien momentan noch nicht bekannt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Bereich der Südanlage ist nach Angaben der Beamten zurzeit für die Durchführung polizeilicher Ermittlungsarbeit gesperrt.

    Nachdem es zunächst hieß, dass drei Personen verletzt wurden, war später von vier zum Teil schwer Verletzten die Rede. Laut Innenministerium bestehe jedoch "keine aktuelle Gefahr für die Bevölkerung".

    Die Polizei veröffentlichte am Abend einen Zeugenaufruf. Hinweise wie Bilder und Videos können über ein Portal hochgeladen werden, auch ein Hinweisportal wurde geschaltet. Das Hessische Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen, welche in alle Richtungen geführt werden.

    Mehr zum Thema ‒ "Herr Merz, was tun Sie für unser Volk?" – Jahrestag des Magdeburg-Anschlags

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  • Frankreich baut neuen Flugzeugträger für mehr als 10 Milliarden Euro

    Frankreich wird einen neuen Flugzeugträger bauen. Die entsprechenden Pläne hat Präsident Emmanuel Macron am Sonntag bestätigt. Nach Reuters-Angaben sprach das Staatsoberhaupt vor den französischen Truppen auf dem Militärstützpunkt in Abu Dhabi nahe der Straße von Hormus. Macron versicherte, dass mit dem Projekt, das in der vergangenen Woche gebilligt wurde, die industrielle Basis des Landes, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, gestärkt werden könnte.

    Der Bau sollte im Rahmen des Programms "Porte-avions de nouvelle génération" (deutsch: Flugzeugträger der neuen Generation) erfolgen, dessen Kosten sich vorübergehend auf etwa 10,25 Milliarden Euro belaufen. Der neue Flugzeugträger wurde als Nachfolger für die alternde "Charles de Gaulle" erdacht. Verteidigungsministerin Catherine Vautrin gab auf X bekannt, dass das Schiff im Jahr 2038 bei den Streitkräften eingeführt wird. In demselben Jahr läuft die Betriebszeit der "Charles de Gaulle" ab. Die französische Marine betreibt diesen seit dem Jahr 2001.

    In ihrem Bericht präzisierte die Nachrichtenagentur Reuters, dass der geplante neue Flugzeugträger nach seiner Fertigstellung als größtes Kriegsschiff gelten wird, das in Europa je hergestellt wurde. Mit dem Bau von Kernantrieben habe Frankreich bereits im vergangenen Jahr begonnen. Einige Komponenten, beispielsweise elektromagnetische Flugzeugkatapulte, würde das Land in den USA beschaffen.

    Mehr zum Thema – Machtsymbol für Pazifik: China stellt neuen Flugzeugträger vor

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  • Louvre-Raub: Mehr als 8.000 Brillanten und 200 Perlen unter dem Diebesgut

    Bei dem Raubüberfall auf das Louvre-Museum im vergangenen Oktober ist es den mutmaßlichen Tätern gelungen, Tausende Edelsteine zu stehlen. Laut einem Bericht von BFMTV handelt es sich dabei um die Schmucksteine, mit denen die verschleppten Kronjuwelen bestückt sind. Nach genauer Berechnung mache das Raubgut 8.482 Brillanten, 35 Smaragde, 34 Saphire und 212 Perlen aus. Der Wert der gestohlenen Museumsgegenstände könne auf 88 Millionen Euro geschätzt werden.

    Der Raub im Louvre hatte am 19. Oktober 2025 stattgefunden. In nur vier Minuten konnten zwei Männer in die Apollo-Galerie des Museums durchs Fenster einbrechen, mehrere Schmuckstücke aus den Vitrinen nehmen und mithilfe von Komplizen vom Tatort fliehen. Die Juwelen wurden bislang nicht wiedergefunden, die Polizei nahm mittlerweile mehrere Verdächtige fest.

    Im Laufe der Ermittlungen stellten sich zahlreiche Indizien heraus, die auf die Stadt Aubervilliers nördlich von Paris hindeuten, hieß es seitens BFMTV. Die von den Räubern benutzten Fahrzeuge, und zwar Motorroller, ein Van und ein Hubsteiger, sollen am Morgen des Verbrechens denselben Wohnblock in Aubervilliers verlassen haben.

    Einer der Verdächtigen habe laut Medienberichten eingestanden, er sei von zwei mysteriösen Männern mit slawischem Akzent kontaktiert worden. Sie hätten ihm 15.000 Euro für die Teilnahme an einem Routineeinbruch angeboten. Der Verdächtige habe nach eigener Aussage nicht gewusst, dass es dabei um das Louvre gehe. Ein anderer Festgenommener sei angeworben worden, und zwar von einem Mann, dessen tatsächlicher Name ihm nicht bekannt sei.

    Mehr zum Thema - Louvre-Einbruch: Experten zweifeln an Rückkehr gestohlener Museumsstücke

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  • Experten: Westliche Unternehmen erwarten bei Rückkehr nach Russland harte Zeiten

    Für westliche Unternehmen wird es nicht einfach sein, auf den russischen Markt zurückzukehren – darüber berichtet die Zeitung Iswestija unter Berufung auf russische Wirtschaftsfachleute. Wie Marina Tschekurowa, Leiterin der Ratingagentur "Expert RA", in einem Gespräch mit der Zeitung betonte, werde in einigen Jahren niemand mehr auf dem russischen Markt auf sie warten. Sie betonte:

    "Wenn diese Unternehmen zurückkehren wollen, wird ihre Präsenz auf dem Markt möglich sein. Aber insgesamt noch drei bis fünf Jahre, und niemand wird hier mehr auf sie warten, denke ich. Und die Positionen, die sie bis zum Jahr 2022 hatten, werden sie nie wieder erreichen. Als sie vor 30, 35 Jahren zum ersten Mal zu uns kamen, war hier noch alles offen. So etwas wird es sicher nicht mehr geben."

    Tschekurowa betonte auch, dass westliche Unternehmen, die "mit großem Getöse den Markt verlassen haben", mit strengeren Bedingungen konfrontiert werden könnten als diejenigen, die geblieben sind und sich weiterentwickelt haben. "Der Staat wird die Geschichte der Präsenz von Unternehmen in Russland berücksichtigen: Diejenigen, die beim Weggang 'die Tür zugeschlagen' haben, werden deutlich ungünstigere Bedingungen erhalten als diejenigen, die ihre Präsenz beibehalten haben und zu weiterer Entwicklung bereit sind", fasste Tschekurowa zusammen.

    Dabei wird die Frage der Wettbewerbsfähigkeit und des Marktanteils weiterhin aktuell bleiben, meinen Experten – denn einheimische Unternehmen haben bereits die Nischen besetzt, die zuvor von westlichen Firmen eingenommen wurden. Nach Ansicht von Marina Tschekurowa ist der russische Markt mittlerweile ziemlich gesättigt und wettbewerbsintensiv, und wenn Unternehmen versuchen, zurückzukehren, könnten ihre Waren teurer sein als ähnliche Produkte russischer Hersteller.

    Daher wird der Preisfaktor eines der größten Hindernisse für eine Rückkehr sein. Dies hängt sowohl mit der Logistik und den Währungsrisiken als auch mit den geltenden Sanktionsbeschränkungen zusammen, die Abrechnungen, Lieferungen und den Zugang zur Finanzinfrastruktur erschweren. In den letzten Jahren haben sich die Verbraucher an neue Marken gewöhnt und entscheiden sich zunehmend für einheimische Produkte, wobei sie sich nicht nur am Preis, sondern auch an der Verfügbarkeit des Service orientieren. Somit wird man nicht mit einem leeren Markt konkurrieren müssen, sondern mit etablierten und bereits bekannten Marken.

    Im Jahr 2022 stellten westliche Unternehmen ihre Aktivitäten auf dem russischen Markt zunehmend ein und zogen sich in großem Umfang aus Russland zurück. Trotz der geopolitischen Turbulenzen weigerten sich jedoch eine Reihe von Unternehmen, ihr Geschäft im Land zu verkaufen und setzten ihre Arbeit fort. Zu diesen Unternehmen gehören beispielsweise der amerikanische Tabakkonzern Philip Morris, Japan Tobacco International, das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis und einige andere.

    Die Anwaltskanzlei Verba Legal teilte kürzlich mit, dass mindestens 14 westliche Unternehmen, die Russland verlassen haben, neue Markenzeichen mit ihrem eigenen Markennamen registriert haben. Genannt wurden unter anderem Starbucks, McDonald's, Apple, The Coca-Cola Company, IKEA, Inditex, Gucci und Dior, VISA und Hyundai.

    Allerdings habe fast ein Viertel der ausländischen Unternehmen, die den russischen Markt verlassen haben, dies unverantwortlich getan und habe nun praktisch keine Chance mehr auf eine Rückkehr, schreibt das Portal RBK unter Berufung auf die Marktstudie "Analyse der ausländischen Unternehmen, die den russischen Markt verlassen haben". Somit könnte der erneute Zugang zum russischen Markt für Unternehmen wie beispielsweise den Netzwerkausrüster Cisco, die Konzerne Amazon und PayPal vollständig blockiert sein.

    Mehr zum Thema - Bericht: Durch den Rückzug aus dem russischen Markt verloren US-Firmen Milliarden

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